Flyer-Reihe
Thema: Elternzeit
Wer für die Erziehung und Betreuung seiner Kinder in den ersten Lebensjahren im Beruf pausieren oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, kann beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und das vom Staat gewährte Elterngeld beanspruchen. Dies gilt nicht nur für Mütter – auch Väter können davon profitieren. Dieses Faltblatt beantwortet Fragen rund um die Elternzeit.
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Thema: Mitbestimmung

Die betriebliche Interessenvertretung hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen haben Betriebsräte es nicht immer leicht, diese Rechte im betrieblichen Alltag auch durchzusetzen. Mit dem Beschlussverfahren haben sie die Möglichkeit, ihre Rechte notfalls auch vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten - bei Eilbedürftigkeit sogar durch eine "einstweilige Verfügung". Dieses Faltblatt nennt Einzelheiten zum Mitbestimmungsrecht und erklärt, wie es einzuklagen ist.
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Thema: Leiharbeit

Immer häufiger setzen Unternehmen Leiharbeitnehmer ein – besonders dann, wenn die Auftragslage des Betriebs starken Schwankungen unterworfen ist. Leiharbeitnehmer unterstehen sowohl der verleihenden Zeitarbeitsfirma als auch dem entleihenden Betrieb. In der Entleiherfirma verdienen sie oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Die meisten Leiharbeitnehmer kennen ihre Rechte kaum. Was ihnen zusteht, welches Unternehmen für sie zuständig ist und wie sich im Konfliktfall verhalten sollen, darüber informiert dieses Faltblatt.
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Thema: Befristete Beschäftigungsverhältnisse

Immer mehr Beschäftigungsverhältnisse werden befristet abgeschlossen. Manche Arbeitgeber versuchen damit, den Kündigungsschutz der unbefristeten Arbeitsverträge zu umgehen. Nicht jeder befristete Arbeitsvertrag entspricht den Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Wer befristet beschäftigt ist, sollte deshalb die gesetzlichen Vorschriften kennen, um seine Rechte im Streitfall erfolgreich wahrnehmen zu können. Dieses Faltblatt beantwortet wichtige Fragen zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
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Thema: Teilzeitarbeit

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Teilzeitarbeit im Betrieb zu fördern und diese seinen Arbeitnehmern – auch in leitenden Positionen – zu ermöglichen. Die Verringerung der Arbeitszeit kann auf vielfältige Weise geschehen: So kann die
tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitstage reduziert werden. Häufigste Form ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betrieblichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags erbracht wird. Generell gilt: Arbeitnehmer in Teilzeit dürfen gegenüber ihren Kollegen, die in Vollzeit arbeiten, nicht benachteiligt werden. Weitere Fragen zum Thema beantwortet dieses Faltblatt.
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Thema: Betriebliche Altersvorsorge
Wer zukünftig in Rente geht, wird weniger aus dem Topf der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Der Arbeitnehmer kann mit zwei staatlich geförderten Modellen diese Rentenlücke ausgleichen: erstens durch die betriebliche Altersvorsorge oder zweitens durch die Entgeltumwandlung. Bei beiden gibt es steuerliche Vorteile. Bei der „Riester-Rente“ besteht zusätzlich Sozialabgabenfreiheit. Sie kann bei Einverständnis des Arbeitgebers auch als betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern wichtige Fragen rund um die Altersvorsorge.
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Thema: Beamtenrecht

Das Dienstverhältnis von Beamten ist nicht durch individuelle Arbeitsverträge geregelt, sondern durch Gesetze. Die Ausgestaltung wird durch hoheitliche Verwaltungsakte vorgenommen. Wer dagegen vorgehen will, muss den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Im Konfliktfall ist es für den einzelnen Beamten besonders wichtig, gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu erhalten: Die Kosten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht richten sich nach der Höhe des Streitwerts – und dieser kann schon in einem "normalen" Fall bei 10.000 Euro liegen. Dieses Faltblatt beantwortet Fragen rund um das Beamtenrecht.
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Thema: Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist eine der wichtigsten Empfehlungen bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Es dient für viele Jahre als Nachweis der beruflichen Fähigkeiten und Leistungen. Direkt nach Empfang des Zeugnisses sollten Arbeitnehmer deshalb genau überprüfen, ob das Zeugnis fehlerfrei sowie vollständig ist und ob die Bewertungen wohlwollend sind, also die künftigen Bewerbungschancen nicht unnötig behindern. Bestehen Zweifel, sollte der Betriebsrat oder die Gewerkschaft eingeschaltet werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern wichtige Fragen rund um das Arbeitszeugnis.
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Thema: Insolvenz

Immer häufiger können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keinen Lohn mehr zahlen.
Sie haben Zahlungsschwierigkeiten, im schlimmsten Fall droht die so genannte Insolvenz der Firma. Auch die Mitarbeiter befinden sich in einer schwierigen Situation: Solange die Chance besteht, dass sich die wirtschaftliche Lage der Firma wieder bessert und der Arbeitsplatz gerettet wird, wird man weiterarbeiten. Andererseits kann es sich aber niemandleisten, unter Umständen mehrere Monate auf Lohn zu verzichten. Darüber, wie sich Betroffene bei einer Insolvenz am besten verhalten, informiert dieses Faltblatt.
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Thema: Kündigung

Kündigungen sind immer Ereignisse, bei denen es um existenzielle Fragen geht. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Rechte man hat und welche Fristen eingehalten werden müssen. Mehr als 40 Prozent der arbeitsrechtlichen Verfahren, die die DGB Rechtsschutz GmbH führt, sind Kündigungsschutzverfahren.
Rund 85 Prozent dieser Fälle werden erfolgreich für die Mandanten abgeschlossen. Ein wichtiges Thema also, bei dem es sich lohnt, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dieses Faltblatt soll als erster Ratgeber in einer unsicheren Situation dienen.
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Gut geschützt im Sozialrecht

Der Anteil sozialrechtlicher Fälle, bei denen die DGB Rechtsschutz GmbH aktiv wird, hat in den letzten Jahren zugenommen. Neben den Hartz-IV-Gesetzen sind dafür auch die stärkere körperliche oder psychische Belastung am Arbeitsplatz und der damit verbundene Anstieg berufsbedingter Erkrankungen verantwortlich. Auch Fragen der Krankenversicherung oder der Berufskrankheiten nehmen an Bedeutung zu. Informationen zu den Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH in sozialrechtlichen Fragen enthält dieses Faltblatt.
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Image-Flyer
Recht haben, Recht bekommen

Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Recht des Öffentlichen Dienstes ebenso Unterstützung wie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren. Vor Verwaltungsgerichten werden Fälle vertreten, die mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen zusammenhängen.
Die Kosten dieser Dienstleistungen der DGB Rechtsschutz GmbH sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Mehr Informationen zu den Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH enthält dieses Faltblatt.
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Rechtsschutzfälle 2010
Anteil der Verfahren nach Regionen
Die DGB Rechtsschutz GmbH bietet ihre Leistungen an rund 170 Standorten an. Im Jahr 2010 haben die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit 135.433 Verfahren neu aufgenommen. Damit bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
Die meisten neuen Verfahren, mit einem Anteil von 23,2 Prozent am Gesamtaufkommen, wurden wie in 2010 in der Region Nordrhein-Westfalen aufgenommen (rund 31.414 Fälle), gefolgt von der Region Nordwest (17,4 Prozent, 23.586 Fälle) und der Region Südost mit Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (14,6 Prozent, 19.734 Fälle).
Anteil der Verfahren nach Gewerkschaften
Mehr als ein Drittel aller Verfahren im Jahr 2010 kam von der IG Metall (35,70 %, 2008: 37,46%). Ver.di-Mitglieder stellten 30,71 % der Fälle in 2010 (2009: 28,40 %), gefolgt von der IG BAU mit 17,97% (2009:18,35 %). Somit sind wie im vergangenen Jahr rund 84 Prozent der Mandanten IG Metall-, ver.di- oder IG BAU-Mitglieder. In 2010 konnte man bei sieben der acht DGB-Gewerkschaften einen Zusammenhang von der prozentualen Mitgliederentwicklung und der prozentualen Fallzahlenentwicklung beobachten: so stieg bei steigender Mitgliederzahl der Einzelgewerkschaft auch ihr Anteil am Fallaufkommen der DGB Rechtsschutz GmbH und umgekehrt. Die Ausnahme ist ver.di: Während bei den ver.di- Mitgliedschaften 2010 ein Rückgang um 2% zu verzeichnen war, stieg der Anteil der durch ver.di-Mitglieder verursachten Rechtsstreitigkeiten um 2,31%.
Anteil der Streitgegenstände im Arbeitsrecht
Mit der Zahlungsmoral mancher Arbeitgeber ist es trotz Konjunkturverbesserung weiterhin schlecht bestellt: Die rechtlichen Streitigkeiten um Lohn und Gehalt sind gegenüber dem Vorjahr um rund 200 auf 28.783 Neuzugänge weiter gestiegen. Deren Anteil an den Streitgegenständen im Arbeitsrecht beträgt nun 50,7 Prozent. Der Rückgang der Fallzahlen insgesamt wird überwiegend durch die Abnahme der Neuzugänge im Arbeitsrecht um 10,8 Prozent auf 69.431 Fälle verursacht. Maßgeblich dafür ist der Rückgang der Klagen gegen betriebsbedingte Kündigungen auf das Niveau des 3. Quartals 2008 (Vorkrisenniveau) bei 14.667 Fällen (I. und II. Instanz 2010), jedoch mit einer wieder leicht steigenden Tendenz gegen Ende des Jahres.
Anteil der Streitgegenstände im Sozialrecht
Die sozialrechtlichen Verfahren sind gegenüber 2009 geringfügig um ein Prozent rückläufig (auf 63.640). Sie bleiben aber vor allem aufgrund der Vielzahl der SGB II-Fälle (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf hohem Niveau und tragen mit 33 Prozent nach wie vor den größten Anteil zu den Streitgegenständen im Sozialrecht bei.
2010 waren insgesamt rund 18.000 ALG II-Verfahren neu zu bearbeiten. Eine weit überproportionale Bedeutung haben die SGB II-Verfahren in den ostdeutschen Bundesländern, dort liegt ihr Anteil weiterhin bei über 50 Prozent der sozialrechtlichen Verfahren.
In der Sache geht es dabei meist um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, um Bedarfsgemeinschaften (Anrechnung von Einkommen nichtehelicher Partner) sowie um Kosten für angemessenes Wohnen.
Mandantenbefragung 2009
Die Ergebnisse der Mandantenbefragung 2009 finden Sie hier zum Download.
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Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
Die Rechtssekretärinnen und -sekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH halten einen engen und regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Gewerkschaften sowie den Betriebs- und Personalräten vor Ort. Dadurch sind sie über betriebliche oder branchentypische Entwicklungen schnell und aus erster Quelle informiert und können so ihre Mandanten effektiver vertreten.
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Logo der DGB Rechtsschutz GmbH

Das Logo der DGB Rechtsschutz GmbH finden Sie hier zum Download.
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Sollten Sie das Logo in einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie sich bitte an redaktion(at)dgbrechtsschutz.de oder Tel: (0221) 97328-0.










