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Urlaub
Ausdruck am 17.05.12

Urlaub

Angela Remer vom DGB Rechtsschutz-Büro München

Keine Argumente gegen Urlaub

Ohne triftigen Grund darf der Arbeitgeber den gewünschten Zeitraum für einen Urlaub nicht ablehnen. So entschied das Arbeitsgericht München im Fall einer Mitarbeiterin der Drogeriekette Schlecker. Die Verkäuferin wollte über die Weihnachtstage bis zum 6. Januar Urlaub nehmen, um ihr Kind zu betreuen. Der Kindergarten hatte Betriebsferien angekündigt.

Sie beantragte den Urlaub bereits einen Monat zuvor – ihr Arbeitgeber lehnte jedoch ohne Begründung ab. Die Juristin Angela Remer (Foto) vom DGB Rechtsschutz-Büro München stellte für das ver.di-Mitglied einen Antrag auf Einstweilige Verfügung für eine Entscheidung noch vor Beginn des gewünschten Urlaubs. Bei einem mündlichen Erörterungstermin kamen Klägerin und Beklagte zu Wort. Dabei zeigte sich schnell, dass die Beklagte keine Argumente dafür hatte, weshalb der Betriebsablauf durch den Urlaub gestört sein sollte.