HARTZ IV
Das „Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht“ der DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Mandanten vor den obersten Gerichten. Nachfolgend einige richtungsweisende Urteile des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung für Arbeitsuchende:
Die Sozialgerichte müssen bei der Berechnung des Mehrbedarfszuschlags für kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes jeden Einzelfall prüfen. Damit bekam eine an Diabetes erkrankte ALG-II-Bezieherin Recht. Sie hatte gegen die Verweigerung einer Zulage für ihre Krankenkost geklagt. (Az. B 14/11b AS 3/07 R, 15.4.2008)
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Der Grundsicherungsträger darf die Gewährung von ALG II im Hinblick auf die Existenz verwertbarer Lebensversicherungen nicht pauschal ablehnen. Geklagt hatte ein ehemals Selbstständiger, der geltend machte, dass bei ihm die Pflicht, den Restwert seiner Lebensversicherung zu verwerten, eine besondere Härte darstelle, da er wegen seiner langjährigen Selbstständigkeit nur über eine unzureichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfüge. (Az. B 14/7b AS 56/06 R, 15.4.2008)
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Liegt kein qualifizierter örtlicher Mietspiegel vor, darf die ARGE nicht einfach auf die Wohngeldtabelle zurückgreifen, um die Angemessenheit einer Wohnung und der damit einhergehenden Kosten der Unterkunft von ALG-II-Empfängern zu ermitteln. Die Angemessenheit des Mietpreises ist unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten konkret zu ermitteln, so das BSG. Geklagt hatte eine ALG-II-Empfängerin, die die Übernahme der über 300 Euro hinausgehenden Kosten ihrer 53 qm großen Altbauwohnung einschließlich Heizkosten begehrte. (Az. B 14/7b AS 44/06 R, 18.6.2008)
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Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen. Damit bekam ein Kläger Recht, der nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bezieht und seit seiner Scheidung zwei Pflegekinder allein betreut. (Az. B 14/7b AS 8/07 R, 27.1.2009)



