Ein Urteil mit Tragweite

- BenQ-Mitarbeiter demonstrieren vor der Münchner Siemens-Zentrale im Juni 2006 gegen ihre Entlassung.
Siemens-Mitarbeiter aus München und Kamp-Lintfort, die vom insolventen Handyhersteller BenQ Mobile übernommen worden sind, müssen weiterbeschäftigt werden.
Mit Spannung ist am 23. Juli 2009 das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erwartet worden: Geklagt hatten ehemalige Siemens-Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse durch den Verkauf der Handy-Sparte auf die Tochterfirma BenQ übergegangen sind. Als BenQ Insolvenz anmeldete, verlangten sie die Weiterbeschäftigung bei Siemens. Mit Erfolg: In einem von der DGB Rechtsschutz GmbH geführten Verfahren konnten die Juristen nachweisen, dass die Unterrichtung beim Betriebsübergang nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprach. Über die Betriebserwerberin wurde nur unzureichend unterrichtet, Firmensitz und Adresse sind nicht angegeben worden.
Auch der Grund des Betriebsübergangs wurde in dem Unterrichtungsschreiben falsch dargestellt. Damit hatten die Beschäftigten, schlossen sich die Bundesarbeitsrichter der Argumentation der Arbeitnehmerseite an, durch die unzureichende Unterrichtung keine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses.
Weitreichende Entscheidung des BAG
„Für uns und unsere Mandanten ist das Urteil ein großer Erfolg“, erklärt Dr. Reinold Mittag vom „Centrum für Revision und Europäisches Recht“ bei der DGB Rechtsschutz GmbH, der die Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht für acht Mandanten führte. „Denn das Urteil ist ausschlaggebend für die insgesamt noch rund 50 anhängigen Verfahren.“
Arbeitnehmer müssen laut § 613a Abs. 6 BGB nicht akzeptieren, dass ihr Arbeitsverhältnis auf einen anderen Arbeitgeber übergeht – sie können normalerweise innerhalb eines Monats widersprechen. Diese Frist sei aber verstrichen, argumentierte Siemens.
Doch aus Sicht der Kläger lief die Frist nie an, weil sie nicht ausreichend informiert worden waren. „Den Mitarbeitern ist verschwiegen worden, dass BenQ Deutschland faktisch eine GmbH ohne Eigenkapital war und daher die Versprechungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung gar nicht erfüllen konnte“, erklärt der Jurist Dr. Mittag.



