Banken sollen Abgabe zahlen

- Michael Vassiliadis ist seit Mitte Oktober 2009 neuer Vorsitzender der IG BCE. Als Mitglied des geschäftsführenden IG BCE-Hauptvorstands war er vorher zuständig für Betriebsräte, Bildung, Jugend, Vertrauensleute/Ortsgruppen.
„Die Banken haben die Wirtschaftskrise verschuldet, deshalb müssen sie sich an der Finanzierung der Kurzarbeit beteiligen“, fordert Michael Vassiliadis, der neue IG BCE-Vorsitzende.
Du hattest vor der Bundestagswahl Bedenken geäußert, eine schwarz-gelbe Koalition könne den Kündigungsschutz oder die Grundlagen für die Betriebsratsarbeit kippen. Das wird wohl nicht geschehen – dein Kommentar?
Mitbestimmung, Tarifautonomie und Kündigungsschutz bleiben unangetastet, das hat die Bundeskanzlerin vor wenigen Tagen auf unserem Kongress in Hannover zugesagt. Das ist von erstrangiger Bedeutung für die gesamte Arbeitnehmerbewegung in Deutschland. Jetzt hat die Bundesregierung auch dafür Sorge zu tragen, dass die Mitbestimmung nicht über den Umweg Europa ausgehebelt wird.
Der Koalitionsvertrag lässt viele Fragen offen. Auf welche Punkte der dort ungelösten Probleme wird sich die IG BCE konzentrieren?
Unter dem Strich enthält der Vertrag weniger Wende, als zu befürchten war, die Koalitionsparteien haben in vielen Fragen ihre Politik noch nicht festgelegt. Vieles ist vertagt oder bleibt im Unklaren. Das ist aber auch eine Chance, Einfluss zu nehmen – diese wollen wir nutzen. Wir brauchen ein umfassendes Gesamtkonzept, um aus der Finanz- und Wirtschaftskrise herauskommen zu können. Beschäftigungssicherung und – wo immer das geht – Aufbau neuer Arbeitsplätze waren und sind unsere wichtigsten Ziele.
In eurem Fokus steht auch die Frage, wie es in der Krisenbewältigung weitergeht – beispielsweise mit der Kurzarbeit. Was erwartest du von der Bundesregierung?
Wir schlagen vor, auf Branchenebene Fonds zur Finanzierung der Remanenzkosten einzurichten. Das sind Kosten, die nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckt werden. Diese Kosten sollen ab dem siebten Monat aus den neuen Fonds bezahlt werden. Bedingung: Die Zeit der Kurzarbeit muss zur Qualifizierung genutzt werden. Die erforderlichen Mittel belaufen sich auf maximal fünf Milliarden Euro im Jahr. Das ist ein Prozent des 500-Milliarden-Rettungsschirms der Banken. Dieses eine Prozent wollen wir als Gegenleistung der Banken zurück. Und zwar in Form einer neuen Kurzarbeitergeldabgabe.
Etliche Kündigungen wegen Bagatelldiebstahls aus der letzten Zeit sind auch die Folge fragwürdiger Überwachung von Arbeitsplätzen durch die Arbeitgeber. Welche Forderungen hast du zum Arbeitnehmerdatenschutz?
In einigen Chefetagen fehlt es an der notwendigen Sensibilität, die Datenskandale der jüngsten Zeit zeigen dies sehr deutlich. Die Persönlichkeitsrechte müssen eingehalten werden, auch jenseits der Betriebstore. Eine gesetzliche Regelung muss schleunigst auf den Weg gebracht werden. Nun plant die Bundesregierung offenbar kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, vielmehr soll dieser Bereich in einem eigenen Kapitel innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes verankert werden. Ich hoffe, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die DGB Rechtsschutz GmbH verzeichnet seit Monaten steigende Zahlen bei Kündigungsschutzverfahren. Wie wichtig ist in diesen Zeiten die Arbeit der DGB Rechtsschutz GmbH?
In Krisenzeiten stehen die Arbeitsbeziehungen unter einem besonderen Druck. Da sind die Gewerkschaften in besonderem Maß gefordert. Das gilt selbstverständlich auch für den Rechtsschutz. Der Rechtsschutz genießt in unserer Mitgliedschaft einen hohen Stellenwert – das ist keine bloße Vermutung, sondern durch Umfragen belegt.
Anstieg neuer Verfahren
Fallzahlen 1.–3. Quartal 2009:
In den ersten drei Quartalen des Jahres sind der DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 112.042 Verfahren neu zugegangen. Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum ist dies eine Steigerung um 8,4 Prozent. Die mittlere Fallzahl je Rechtssekretär/in und Jahr beträgt 450. Im Arbeitsrecht gibt es einen Anstieg der Verfahrenszahlen um 8.752 (+16,7 Prozent). Auch im Verwaltungsrecht gibt es einen deutlichen Anstieg.
Der Anteil arbeitsrechtlicher Verfahren liegt nun bundesweit bei 54,7 Prozent. Der Anstieg geht auf eine Zunahme sowohl von Kündigungsschutz- als auch von Leistungsklagen zurück. Die Zahl betriebsbedingter Kündigungsschutzklagen ist um 7.195 (73,2 Prozent) gestiegen!
Betrachtet man die Neuzugänge aufgeschlüsselt nach Gewerkschaften, ergeben sich bei der IG BCE (+26,8 Prozent) und der IG Metall (+26,7 Prozent) die stärksten Zuwächse gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Bei ver.di ist die Zahl der Verfahren stabil. Bei Transnet (-9,2 Prozent) und IG BAU (-7,7 Prozent) gibt es deutliche Rückgänge.



