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„Wenn Leiharbeit, dann fair“
Ausdruck am 04.02.12

„Wenn Leiharbeit, dann fair“

Leiharbeit wird auch Thema sein in den Diskussionen auf dem NGG-Gewerkschaftstag vom 20. bis 24. Oktober, so der Gewerkschaftsvorsitzende Franz-Josef Möllenberg.

Auch in den Branchen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer an. Was kann man dagegen tun? Fragen an den Vorsitzenden Franz-Josef Möllenberg.

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat für die gewerkschaftliche Beratungsarbeit einen Flyer zur Leiharbeit herausgegeben, der alle Auflagenrekorde bricht – ein Zeichen für die Brisanz des Themas. Wie sieht es in euren Branchen aus?

Auch in unseren Branchen verzeichnen wir einen Anstieg der Zeitarbeit. Dies ist allerdings sehr unterschiedlich von Betrieb zu Betrieb. Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern wird dazu genutzt, unsere Tarifverträge zu unterlaufen und Stammbelegschaften zu reduzieren. Ganze Tätigkeitsbereiche werden in die Zeitarbeit gedrängt. Wir haben daneben, wie in Teilen der Fleischwirtschaft, auch noch Probleme mit Subunternehmen und Ausgliederungen über Werkverträge.

Welche Dimension hat das Problem?

Insgesamt ist der Anteil der Leiharbeitnehmer in der Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft von 0,8 Prozent im Jahre 1998 auf 4,8 Prozent 2006 gestiegen und steigt weiter an. Wir haben inzwischen einzelne Betriebe, in denen mehr als die Hälfte der Beschäftigten Leiharbeitnehmer sind.

Wie soll das Problem gelöst werden?

Zum einen müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für  Leiharbeit geändert werden. Die Verleihdauer muss eingeschränkt und der Grundsatz der ‚Gleichen Bezahlung‘ durchgesetzt werden. Es muss Schluss sein mit Arbeitnehmern erster und zweiter Klasse. Ein wichtiger erster Schritt wäre auch, die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen und die repräsentativen Tarifverträge des DGB für allgemeinverbindlich zu erklären. Hier muss die CDU/CSU mit der Kanzlerin an der Spitze ihren Widerstand aufgeben. Aber wir verlassen uns nicht nur auf den Gesetzgeber. Wir versuchen, Tarifverträge  durchzusetzen, die die Anzahl der Leiharbeitnehmer beschränken und den Grundsatz der ,Gleichen Bezahlung‘ durchsetzen. In der Leiharbeit dürfen Tarifrechte wie Bezahlung, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht vorenthalten werden. Die Leiharbeit in ihren zerstörerischen Formen einzudämmen und zu verhindern wird eine der großen gewerkschaftspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre werden. Dieses Thema wird sicher in den Diskussionen auf unserem Gewerkschaftstag eine zentrale Rolle spielen. Wenn Leiharbeit, dann fair!

Auch Mindestlohn ist ein wichtiges Thema der NGG. Die Regierung ist der Auffassung, sie habe das Problem nachhaltig gelöst – deine Antwort dazu?

Noch sind die Gesetze nicht verabschiedet. Die Vorschläge für ein neues Entsendegesetz und das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei müssen aber alle Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Und maßgebend müssen die Tarifverträge sein, die die meisten Arbeitnehmer erfassen. Allerdings halten wir nach wie vor einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn, der nicht unter 7,50 Euro pro Stunde liegen darf und schnellstmöglich auf 9,00 Euro erhöht wird, für die bessere und unbürokratischere Lösung. Das werden wir auch in den nächsten Monaten bis zur Bundestagswahl deutlich zum Ausdruck bringen.

Eine DGB-Studie hat ergeben, dass Rechtsschutz ein wichtiger Grund für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist. Kannst du das für die NGG bestätigen?

Ja, auch für unsere Mitglieder ist der Rechtsschutz eine der zentralen Leistungen und ein wichtiger Grund für die Mitgliedschaft. Deshalb wird sich die NGG auch weiterhin  für einen starken, leistungsfähigen und mitgliedernahen Rechtsschutz einsetzen. Unsere Mitglieder sind in Krisensituationen wie beispielsweise einer Kündigung auf den Rechtsschutz angewiesen. Deshalb sind die Mitgliedernähe und ein guter Service besonderes wichtig.

Die DGB Rechtsschutz GmbH feiert ihren 10-jährigen Geburtstag. Wie sähe dein Glückwunschtelegramm aus?

Dank für die geleistete Arbeit. Gemeinsam sichern wir auch in Zukunft einen guten Rechtsschutz für die Mitglieder der NGG und aller anderen Schwestergewerkschaften.

Gleiche Rechte für alle

Im Juni 2008 haben sich die Arbeitsminister der EU-Länder über Richtlinien zur Leiharbeit geeinigt. So sollen Leiharbeitnehmer vom ersten Arbeitstag an hinsichtlich Bezahlung, Mutterschaftsurlaub und Urlaub gleiche Rechte wie regulär Beschäftigte im selben Betrieb erhalten. Die EU-Länder sollen den Zugang der Leiharbeitnehmer zu Schulungen in den Zeiträumen zwischen ihren Einsätzen regeln, um ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern. Werden diese Regeln durch Zeitarbeitsfirmen nicht beachtet, sollen die Mitgliedstaaten dies sanktionieren dürfen.