2. JANUAR BIS 31. MÄRZ 2015: Die DGB-Mindestlohn-Hotline
2. JANUAR BIS 31. MÄRZ 2015: Die DGB-Mindestlohn-Hotline

Seit dem 2. Januar 2015 für Sie da: Die DGB-Mindestlohn-Hotline.

Die Hotline ist vom 2. Januar 2015 bis zum 31. März 2015

montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie

samstags von 9 bis 16 Uhr

erreichbar.

Rund 45 Mitarbeiter/innen werden Ihre Fragen rund um den Mindestlohn beantworten.

Auch für ausländische Beschäftigte sind Beratungsangebote in verschiedenen Fremdsprachen möglich.

In folgenden Sprachen bietet die Hotline Gesprächspartner/innen für Rat- und Hilfesuchende an:

Deutsch, Englisch, Türkisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Serbisch, Ungarisch.


Die DGB-Mindestlohn-Hotline bietet zu fast allen Fragen rund um den Mindestlohn Antworten, Rat, Hilfe und Kontakte. Sie ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten rechtlichen Rat von ihrer zuständigen Gewerkschaft. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne bitte direkt bei den zuständigen Stellen melden, also der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Den Kontakt zur FKS finden Sie weiter unten.

Gute Beratung rund um die Arbeitswelt und kostenfreien Rechtsschutz bei Klagen zum Arbeits- und Sozialrecht gibt's beim DGB Rechtsschutz der DGB-Gewerkschaften.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Jetzt Mitglied werden! So geht es in wenigen Schritten


Weitere Infos zum Mindestlohn unter:
www.dgb.de/mindestlohn