Ausgerechnet in der Borussiastraße in Dortmund befindet sich die Burger King-Filiale, die jetzt durch üble Machenschaften ihres Chefs ins Rampenlicht geraten ist.  Dort ist ein 40-jähriges NGG-Mitglied als Rotationsmitarbeiter beschäftigt. Seit 13 Jahren arbeitet er dort und ist zugleich Betriebsratsvorsitzender. Dieses Betriebsratsamt ist es wohl, das ihn in die Schusslinie seines Arbeitgebers geraten ließ. Jahrelang konnte er unbehelligt arbeiten und auch als Betriebsrat die Interessen seiner Kolleg*innen vertreten.

Verkauf an die Yi-Ko Holding

Doch damit war Schluss, als im Mai 2013 die Burger King GmbH mit 91 Restaurants und  zirka 3100 Beschäftigten an die Yi-Ko Holding verkauft wurde. Der neue geschäftsführende Gesellschafter, Ergün Yildiz, ließ schnell erkennen, was er von Arbeitnehmern und deren Rechten hält: Betriebsvereinbarungen wurden gekündigt, verstärkte Kontrollen eingeführt und tarifliche und gesetzliche Ansprüche der Beschäftigten  wurden in großem Stil verweigert.

Den „Herr-im-Hause-Standpunkt“ des neuen Chefs bekamen sehr schnell auch die in vielen Filialen gewählten Betriebsräte zu spüren. Deren Mitbestimmungsrechte, beispielsweise bei der Gestaltung von Dienstplänen, wurden schlichtweg ignoriert.

Zahlungsklagen falsch bezahlter Mitarbeiter gegen die Burger King GmbH verliefen gleich im Dutzend erfolgreich. Auch Verfahren seiner Betriebsräte, die sich gegen die Missachtung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungsrechte wehrten, verlor der Arbeitgeber.

Das störte ihn jedoch wenig.

Der Mann für's Grobe

Im Gegenteil: Yildiz holte sich einen Rechtsanwalt ins Boot, der als „Mann für´ s Grobe“ bekannt ist. Einen, der sich selbst die „konsequente Interessenvertretung von Arbeitgebern“ und die „Kündigung von Unkündbaren“ auf die Fahne geschrieben hat. Mit ebenso vorgeschobenen wie dürftigen Gründen versuchte der Arbeitgeber, die Betriebsräte zu zerschlagen und mundtot zu machen. So betrieb die Burger King GmbH beispielsweise das Verfahren zur fristlosen Kündigung des 40-jährigen Betriebsratsvorsitzenden aus der Borussiastraße in Dortmund mit schlichtweg abenteuerlicher Begründung.

Burger King-Filiale Borussiastraße in Dortmund

„Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit“ lautete der Vorwurf, nachdem der 40-jährige im vergangenen Juni krank war und dies durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen hatte. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seien, so der Arbeitgeber, begründet. Eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung hatte dieselbe Arztpraxis wie der Betriebsratsvorsitzende aufgesucht. Dort hatte sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „auf Zuruf“ und ohne Untersuchung erhalten. Sie habe erfahren, dass ungefähr 10 Leute täglich in die Arztpraxis kämen, nur um sich eine „Bescheinigung“ abzuholen. „Dann wird das wohl auch der Betriebsrat so gemacht haben“, so der Chef.

Ohrfeige vom Arbeitsgericht Dortmund

„Nicht überzeugend“, befand das Arbeitsgericht Dortmund zum Kündigungsgrund der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit. Die Angestellte war nämlich nur bei einem Praxiskollegen gewesen, nicht aber beim Arzt des Beschäftigten. Und auch sonst reichte der Arbeitgebervorwurf nicht, um die ärztliche Bescheinigung in Zweifel zu ziehen. Es waren nämlich keinerlei Verdachtsmomente erkennbar, aus denen sich eine nur vorgetäuschte Krankheit ergab. Das Arbeitsgericht Dortmund versagte die von der Burger King GmbH begehrte Zustimmung zur Kündigung.

Deren Rechtsanwalt legte Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hamm ein.   , über die noch nicht entschieden ist.  Dieses Rechtsmittel hat die Fast-food-Kette aber zwischenzeitlich zurückgenommen, nachdem  man sich auch von dem „Mann für´s Grobe“  getrennt hat.

Der Zweite Anlauf

Diese gerichtliche Ohrfeige genügte dem Arbeitgeber jedoch nicht. Mit dem Vorwurf, der Betriebsrat habe Arbeitszeitbetrug begangen, weil er während seiner Pausen nicht ausgestempelt habe, wird der zweite Anlauf zur Kündigung unternommen.

„Herr Yildiz scheint keinen Respekt vor unserem Rechtsstaat zu haben. Er legt jetzt weitere abenteuerliche Begründungen vor“ bewertet dies Manfred Sträter, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Dortmund. 

Das Arbeitsgericht Dortmund sah es auch so: Auch der zweite Kündigungsantrag wurde zurückgewiesen, und zwar rechtskräftig. Der in die Schusslinie geratene Betriebsrat behält also endgültig Job und Amt, da er bei den letzten Betriebsratswahlen auch mit deutlicher Mehrheit wiedergewählt wurde.

Weitere von der Burger King GmbH geführte Gerichtsverfahren geben Sträter Recht. Denn in knapp 20 Fällen versucht Yildiz mit fadenscheinigen Begründungsversuchen bundesweit die Kündigung von Betriebsräten zu erreichen.

Weitere abenteuerliche Kündigungsversuche

Ebenfalls das Arbeitsgericht Dortmund hat zugunsten eines Betriebsrates aus Lünen entschieden, dem Diebstahl vorgeworfen wurde. Zwei Tütchen Majonäse und ein Tütchen Ketchup soll er unerlaubt verzehrt haben. Auch dieser Vorwurf zerplatzte wie eine Seifenblase und stellte sich im Gerichtsverfahren als abenteuerlich heraus. Es gab nämlich, wie die Burger King GmbH einräumen musste, die generelle Erlaubnis zum Verzehr von Soßen zum Personalessen. Nur hätte der Betriebsrat seine Soßen vorher einbuchen müssen, was nicht geschehen war. Dieser Vorwurf genügte dem Arbeitsgericht nicht, um damit eine fristlose Kündigung zu begründen.

In Bochum sollte angeblich unentschuldigtes Fehlen einer Betriebsrätin für eine fristlose Kündigung herhalten. Und dies, obwohl die Betroffene zur fraglichen Zeit krank war und eine in diesem Fall vom Arbeitgeber nicht einmal angezweifelte Bescheinigung vorgelegt hatte!

Taktik:  Mürbemachen

Es zählt wohl zur Taktik der Burger King GmbH und des beauftragten Frankfurter Anwalts, nach der jeweiligen deftigen gerichtlichen Ohrfeige dann auch noch die zweite Instanz zu bemühen. Nicht die Kündigung aufgrund fadenscheiniger Gründe soll das Arbeitsverhältnis beenden. Die in die Schusslinie geratenen Betriebsräte sollen mürbe gemacht werden. Immer wieder müssen sie sich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren. Und immer wieder gibt es unberechtigte Lohnkürzungen, die die Beschäftigten zu Zahlungsklagen nötigen. „Alles scheint dem Ziel zu folgen, die Betriebsräte unter Druck zu setzen und sie mit Dingen zu beschäftigen, die sie von ihren eigentlichen Aufgaben abbringen“ bewertet dies Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG.

Der DGB Rechtsschutz hilft

Nicht nur in der Borussiastraße in Dortmund, sondern in vielen anderen Filialen, die von der Yi-Ko Holding übernommen wurden, müssen Betriebsräte und Beschäftigte weiter um ihre Rechte kämpfen. Gewerkschaftssekretärin Zayde Torun von der Gewerkschaft NGG Dortmund, die die Betriebsräte betreut: „Trotz fadenscheiniger Kündigungsgründe kämpfen die Beschäftigten weiter für faire Arbeitsbedingungen“.

NGG und DGB Rechtsschutz sind an ihrer Seite. „ Die DGB Rechtsschutz GmbH spielt in der ganzen Auseinandersetzung eine zentrale Rolle“ so NGG-Vize Siebert.