Whopper. Das ist das Premium-Produkt der Fast-Food-Kette Burger King. Whopper heißt auf Deutsch „Mordsding“. Ein Mordsding sind auch die vielen Skandale um die Yi-Ko Holding, die mit ihrer Burger King GmbH als größter Deutscher Franchise-Nehmer 89 Filialen betreibt. Jetzt zog Burger King Europa die Notbremse und kündigte fristlos. Unklar ist, was aus den zirka 3000 Beschäftigten wird.

Es liest sich wie ein Who is Who der Skandale, seit die Yi-Ko Holding im Mai 2013 zirka 90 Filialen der Fast-Food-Kette Burger King in Deutschland übernahm: Massive Verletzung der Rechte der Beschäftigten, Missachtung von tariflichen Ansprüchen sowie Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte und umfangreiche Versuche, die gewählten Arbeitnehmervertreter mundtot zu machen.

Als dann auch noch Hygieneprobleme dazu kamen, gab es im Sommer die gelbe Karte von Burger King Europa. Der im Fokus der Kritik stehende Gesellschafter Ergün Yildiz trat als Geschäftsführer zurück.

Besserung bei der Burger King GmbH?

Besserung wurde gelobt: Die berechtigten Forderungen der Beschäftigten sollten erfüllt werden, man wollte sich von dem als Betriebsräte-Killer bekannten Frankfurter Anwalt, der die Verfahren gegen die Betriebsräte betrieb, trennen. Und verstärkte Hygienekontrollen sollten stattfinden, um verlorene Geschäftsanteile zurück zu gewinnen.

Eingelöst wurden die Versprechen nicht. Zwar verschwand der Frankfurter Rechtsanwalt, der als Speerspitze im Kampf gegen die Betriebsräte vorangeschickt worden war, beim Burger-Bräter von der Bildfläche. Dies geschah aber wohl weniger aufgrund einer plötzlich wiedergewonnenen Achtung vor den gewählten Arbeitnehmervertretern, sondern war sicher eher die Konsequenz aus dessen anwaltlicher Erfolglosigkeit. Dem Juristen, der sich die „Kündigung von Unkündbaren“  auf die Fahne geschrieben hat, war es glücklicherweise nicht in einem einzigen Fall gelungen, die Kündigungsverfahren gegen die teilweise auch von der DGB Rechtsschutz GmbH vertretenen Betriebsräte zu gewinnen.

Fortlaufende Rechtsverletzungen durch die Burger King GmbH

Die Burger King GmbH missachtete weiter die berechtigten tariflichen Ansprüche der Beschäftigten. Auch nach der vollmundigen Ankündigung  mussten vielfach Arbeitnehmer*innen mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes weiterhin verweigerte tarifliche Rechte durchsetzen. Allein in den Büros der Arbeitseinheit Hagen/Bochum /Dortmund gab es seitdem schon wieder über 70 gerichtliche Auseinandersetzungen.

Da auch in Hygienefragen die Problemlösung offenbar auf sich warten ließ, reagierte Burger King Europa endlich: Der Franchise-Nehmer Yi-Ko Holding, der in Deutschland jede siebente Filiale der Burger-Kette betrieb, erhielt die fristlose Kündigung.

Unklare Situation nach der roten Karte

Doch wer gedacht hat, dass die Situation nach dieser roten Karte klarer und besser wird, sah sich schnell getäuscht. Burger King bekam zunächst weiterhin keinen Zugriff auf seinen in Ungnade gefallenen Franchise-Nehmer. Die von der Yi-Ko Holding betriebenen Filialen blieben zunächst weiter geöffnet. Daran änderte sich auch nichts, als Burger King Europa seinem Kontrahenten per einstweiliger Verfügung die Benutzung der geschützten Markenzeichen untersagte. Erst als das Ausbleiben der Warenlieferungen zu leeren Grills bei der GmbH führte, mussten die Filialen nach und nach schließen.

Auf dem Rücken der Burger King Beschäftigten

Die Ungewissheit über die Zukunft der Burger-Kette trifft in erster Linie die 3000 Beschäftigten, die mit einer Filialschließung rechnen müssen. Ob ihre Verkaufsstellen weiter betrieben werden, wie lange sie ihren Arbeitsplatz noch behalten und was mit ihren rückständigen Lohnforderungen ist, bleibt zumindest unklar. Zu Recht sieht die Gewerkschaft NGG auch Burger King Deutschland in der Verantwortung. Eine schnelle Lösung zur Fortführung der Filialen ist gefordert. Zu oft schon haben Arbeitnehmer das ausbaden müssen, was durch das Versagen der Unternehmer verursacht wurde. Schließlich ist es gerade einmal eineinhalb Jahre her, dass man sich die Yi-Ko Holding als Vertragspartner ausgesucht hat, nicht zuletzt sicher auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Wenn jetzt schon von einer Insolvenz des Franchise-Nehmers die Rede ist, darf Burger King Deutschland nicht den Eindruck erwecken, als habe man mit den Filialen, die das eigene Logo im Schilde führen, nichts zu tun.

Insolvenz als Ausweg?

Teilweise wird eine Insolvenz der Burger King GmbH als Lösung zur geordneten Abwicklung gesehen. Rückständige Forderungen sind in diesem Fall größtenteils durch Insolvenzgeld gedeckt. Ins Gespräch gebracht worden war eine Insolvenz von der Geschäftsführung der Burger King GmbH, da die laufenden Kosten wie Miete und Personalausgaben nach Schließung der Filialen nicht mehr durch Verkaufserlöse finanziert werden könnten.

Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass im Falle einer Insolvenz zwar ein Großteil, aber letztlich doch nicht alle Forderungen durch das Insolvenzgeld abgesichert wären. Außerdem  wäre eine Insolvenz keine Garantie für eine Übernahme der Filialen durch einen anderen Franchise-Nehmer bei gleichzeitiger Sicherung aller Arbeitsplätze.

Oder bietet die allerneueste Variante die erhoffte Arbeitsplatzgarantie für die Beschäftigten? Der ungeliebte Gesellschafter Yildiz hat seine Anteile an seinen Mitgesellschafter Kolobov verkauft. Der bemüht sich nun in Verhandlungen mit Burger King Europa um eine schnelle Wiedereröffnung der Burger-Filialen.

Das letzte Kapitel in dieser für Verbraucher, in erster Linie aber für Beschäftigte und Betriebsräte existenzbedrohenden Geschichte ist noch nicht geschrieben.