www.dgbrechtsschutz.de
Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften auch rückwirkend ungültig – gewerkschaftliche Musterverfahren vor dem LAG Berlin-Brandenburg erfolgreich
Ausdruck am 22.02.12

Pressemitteilungen

Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften auch rückwirkend ungültig – gewerkschaftliche Musterverfahren vor dem LAG Berlin-Brandenburg erfolgreich

Berlin, 10. Januar 2012. Leiharbeitnehmer sind ihrem Ziel, für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt zu werden, einen großen Schritt näher gekommen: Das Berliner Büro der DGB Rechtsschutz GmbH hat am 9. Januar 2012 in einem Beschlussverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erreicht, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt wurde. Damit sind die von ihnen abgeschlossenen Tarifverträge über eine deutlich geringere Entlohnung von Leiharbeitnehmern auch rückwirkend für die Jahre 2004, 2006 und 2008 nicht gültig.

Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ von fest angestellten und ausgeliehenen Mitarbeitern in einem Betrieb ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgeschrieben. Allerdings ist eine Ausnahmeregelung zugelassen, wenn es davon abweichende Tarifverträge gibt. Diese Ausnahmeregelung haben sich Arbeitgeber zunutze gemacht, indem sie mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) Tarifverträge mit deutlich geringerer Entlohnung abgeschlossen haben. 

Dagegen hatten mit Unterstützung der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit eine Vielzahl von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer geklagt. Sie wollten ihren Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ihre fest angestellten Kollegen gerichtlich durchsetzen. So hat zum Beispiel die DGB Rechtsschutz GmbH in Hagen für einen Schweißer Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, der aufgrund des CGZP-Tarifvertrages durchschnittlich rund 1.200 Euro monatlich erhielt – statt der 2.192,30 Euro, die seinem fest angestellten Kollegen tariflich zustand. Auch in Bayreuth klagt ein Lagerarbeiter, vertreten durch die DGB Rechtsschutz GmbH, weil sein Stundenlohn nahezu halbiert wurde: statt 12,00 Euro wurden ihm nur 6,33 Euro pro Stunde gezahlt. 14 dieser Leiharbeitnehmer waren Beteiligte an dem Berliner Verfahren.

Diese Regelungen sind jetzt vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für ungültig erklärt worden, indem es die CGZP für nicht tariffähig auch in den Jahren 2004, 2006 und 2008 befand. Bereits im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss festgestellt, dass die CGZP nicht über die erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen verfügt, um eigene Tarifverträge abschließen zu können. 

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg erweitert diese Tarifunfähigkeit auf Tarifabschlüsse in der Vergangenheit. Konkret konnte die CGZP am 29. November 2004, am 19. Juni 2006 und am 09. Juli 2008 keine Tarifverträge abschließen. Mit diesem Beschluss können jetzt die jeweiligen „Equal-Pay-Verfahren“ vor den Arbeitsgerichten weitergeführt werden. 

Manfred Frauenhoffer, der als Jurist und Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH Berlin das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht geführt hat, äußert sich zuversichtlich: „Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahren erfolgreich ausgehen werden. Unsere Mandanten werden mit einer Zahlung ihres entgangenen Lohnes rechnen können“.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012, Az. 24 TaBV 1285/11 und andere

3.268 Zeichen (mit Leerzeichen). Abdruck frei, Beleg erbeten

 

Über die DGB Rechtsschutz GmbH

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für die Mitglieder der im DGB organisierten Gewerkschaften. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2010 hat sie insgesamt 307 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und 135.433 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist in 47 Arbeitseinheiten mit 111 Büros und 50 Service-Points in fünf Regionen erreichbar. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder rund 360 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig.

Seit Gründung der DGB Rechtsschutz GmbH im April 1998 wurden bis Ende 2010 insgesamt knapp zwei Millionen Verfahren geführt und dabei mehr als sieben Milliarden Euro für die Mandanten erstritten. 

Medienkontakt: 

Sabine Burgschat, Leiterin PR, Marketing und Kommunikation, DGB Rechtsschutz GmbH, Hauptverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 81, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 35 35 171 – 50, Fax: 069 / 35 35 171 – 96, E-Mail: Sabine.Burgschat@dgbrechtsschutz.de, Internet: www.dgbrechtsschutz.de



Download:
PM_01-12_DGB_Rechtsschutz_GmbH_CGZP_01.pdf27 K