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Fälle von Betriebsräte-Mobbing nehmen zu: DGB Rechtsschutz GmbH schützt Betroffene

Dietmar Hexel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH

Reinhard-Ulrich Vorbau, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH (Sprecher)
Frankfurt am Main, 1. August 2011. Immer öfter beobachten Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH, dass Beschäftigte, insbesondere Betriebsräte, systematisch unter Druck gesetzt werden. Im Hintergrund agieren Rechtsanwälte als skrupellose Ratgeber der Arbeitgeber. Das Ziel der Auftraggeber: die Gewerkschaft aussperren, unliebsame Beschäftigte loswerden und Betriebsräte zur Amtsaufgabe bewegen. Die DGB Rechtsschutz GmbH rät Betroffenen, sich frühzeitig an die gewerkschaftlichen Rechtsexperten zu wenden.
In den vergangenen Monaten häufen sich die Fälle, in denen Betriebs- oder Personalräte von ihrem Arbeitgeber systematisch unter Druck gesetzt werden und so zum Verlassen des Unternehmens oder zur Niederlegung ihres Betriebsratsmandats bewegt werden sollen. Hilfestellung bei dieser Form von Betriebsräte-Mobbing geben oft Rechtsanwälte, die sich für derartige „Schmutzarbeit“ im Internet anbieten und mit speziellen Seminaren für Unternehmer und Manager werben. Das Ziel ist, die so genannten „Unkündbaren“ um jeden Preis los zu werden.
Drohung mit Schadensersatzklagen in Millionenhöhe
Dabei soll systematisch das Selbstwertgefühl von Beschäftigten beschädigt und Betroffene sollen sozial isoliert werden. Außerdem wird den ungeliebten Mitarbeitern mit zahlreichen Maßnahmen wie fristloser Kündigungen, Strafanzeigen oder Schadensersatzklagen in Millionenhöhe gedroht.
Dietmar Hexel: Anschuldigungen rechtlich haltlos
„Dass die Anschuldigungen rechtlich haltlos sind, ist nicht entscheidend“, erläutert Dietmar Hexel, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH, „sondern der Umstand, dass die Betroffenen infolge des zermürbenden Mobbings so erschöpft sind, dass sie irgendwann aufgeben und der Arbeitgeber sein Ziel erreicht hat.“ Hexel rät, bei Auftreten eines solchen Vorgehens frühzeitig die zuständige Gewerkschaft zu kontaktieren: „Diese können dann die DGB Rechtsschutz GmbH einschalten, deren Juristinnen und Juristen auf ihre umfassende Erfahrungen mit Mobbing gegen Beschäftigte und Betriebsräte zurückgreifen und Betroffene bestmöglich vertreten können.“
Die Vorgehensweise der Arbeitgeber
Ein erstes Merkmal dieses unzulässigen Vorgehens ist die Aufforderung des Arbeitgebers, der Betriebsrat solle sich von der Gewerkschaft distanzieren. Des Weiteren wird der Gewerkschaft der Zugang zum Unternehmen zu verwehrt, es wird der Rücktritt des Betriebsrats gefordert, es werden Detektiv-Büros mit der Verfolgung und psychischen Destabilisierung von Betriebsräten beauftragt, und es wird vom Auftraggeber massiv Stimmung gegen den Betriebsrat gemacht.
Tipps zur Gegenwehr
Die DGB Rechtsschutz GmbH rät Betriebsräten bei Verdacht auf unzulässigen Arbeitgeber-Methoden zu folgendem Vorgehen:
- umgehend die Gewerkschaft kontaktieren und um Unterstützung ersuchen
- sofort die Belegschaft über den Konflikt informieren, damit sie sich mit dem Betriebsrat solidarisieren kann
- einen unabhängigen Unterstützerkreis bilden, der zum Beispiel an Kunden und den Aufsichtsrat des Unternehmens mit der Bitte um Unterstützung und vernunftbringende Gespräche herantritt
- jeden Schriftverkehr und alle E-Mails aufheben, um später Argumentationshilfen und eine gerichtsverwertbare Dokumentation zu haben
- die Gewerkschaftspresse und gegebenenfalls die lokalen Medien informieren
Juristische Unterstützung
Reinhard-Ulrich Vorbau, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, weist darauf hin, dass diese Maßnahmen nur im Anfangsstadium der Auseinandersetzung hilfreich sind: „Sollte es nicht gelingen, damit das Betriebsräte-Mobbing zu unterbinden, ist eine kompetente Unterstützung durch die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH der einzige Weg, die Arbeitgeber und ihre Anwälte erfolgreich zu stoppen.“
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Pressefoto Reinhard-Ulrich Vorbau
Über die DGB Rechtsschutz GmbH
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht für die Mitglieder der im DGB organisierten Gewerkschaften. 2010 hat sie insgesamt 307 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und 135.433 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist in 48 Arbeitseinheiten mit 110 Büros und 58 Service-Points in fünf Regionen erreichbar. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder rund 360 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig.
Seit Gründung der DGB Rechtsschutz GmbH im April 1998 wurden bis Ende 2010 insgesamt knapp zwei Millionen Verfahren geführt und dabei mehr als sieben Milliarden Euro für die Mandanten erstritten.
Pressekontakt:
Sabine Burgschat-Schuller, Leiterin PR, Marketing und Kommunikation
DGB Rechtsschutz GmbH, Hauptverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 81, 60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 35 35 171 – 50, Fax: 069 / 35 35 171 – 96, E-Mail: Sabine.Burgschat-Schuller(at)dgbrechtsschutz.de, www.dgbrechtsschutz.de



