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Leistungen für Betriebsräte
Ausdruck am 09.09.10

Rechtsberatung für Betriebsräte

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren.
In diesen werden betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer geklärt. Häufig sind das Streitigkeiten über die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der betrieblichen Interessenvertretung (Kosten, Freistellungen, Seminarteilnahme) oder mit Betriebsratswahlen.

Im Unterschied zum Urteilsverfahren können beim Beschlussverfahren nicht nur zwei Einzelpersonen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) gegeneinander, sondern auch Gruppen ein Verfahren anstrengen. Hier streiten nicht „Parteien“, sondern „Beteiligte“. Dazu gehören alle, die Kompetenzen nach dem Betriebsverfassungsgesetz besitzen. Das können neben dem Betriebsrat auch Teile davon oder eine Gruppe von Arbeitnehmern sein, die beispielsweise die Einsetzung eines Wahlvorstandes auf dem Rechtswege einfordert.

Im Gegensatz zum Urteilsverfahren erheben die Beteiligten nicht Klage – sie stellen einen Antrag.

Der für Betriebsräte wichtigste Unterschied: Beim Urteilsverfahren wird nur verhandelt, was von den Parteien vorgetragen wird. Beim Beschlussverfahren hingegen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz – das Gericht muss den Sachverhalt selbsttätig ermitteln.