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Urteile
Ausdruck am 04.02.12

Aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht

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Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen – einseitige Ausschlussfristen

Ein Nachtarbeitszuschlag kann auch in einem einheitlichen Gehalt enthalten sein, so das BAG in einem Urteil vom 31. August 2005. Der Kläger war gegen ein festes Grundgehalt von 1.690,00 Euro bei einem privaten Rettungsdienst beschäftigt. Mehrarbeitsstunden sollten mit 7,93 Euro vergütet werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Kläger die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen verlangt. Dies lehnte das BAG ab.
Vor dem Arbeitsverhältnis mit Grundgehalt, das seit dem April 2002 bestand, war der Rettungsassistent mit einer Stundenvergütung von 7,93 Euro beschäftigt. Das BAG gab dem Kläger für diesen Zeitraum, also bis Ende März 2002, Recht: Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die Arbeitsstunden, die in der Nacht geleistet werden, eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Für Angehörige eines Rettungsdienstes ist regelmäßig ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes angemessen. Eine Klausel, nach der Ansprüche binnen einer bestimmten Frist geltend zu machen sind, ohne dass eine Rechtsfolge an die Nichteinhaltung dieser Frist geknüpft ist, führt regelmäßig nicht zum Verfall der Ansprüche. Zudem benachteiligen im Arbeitsvertrag vorformulierte Ausschlussfristen, nach denen nur der Arbeitnehmer binnen einer bestimmten Frist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend zu machen hat, den Arbeitnehmer unangemessen und sind deshalb nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. (BAG, Az. 5 AZR 545/04)

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