Aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht
Hier finden Sie - nach Stichworten sortiert - aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht.
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Rentenkürzung bei ehemaligen leitenden DDR-Funktionären verfassungswidrig
Nach neunjähriger Verfahrensdauer wurde vor dem Berliner Sozialgericht ein Musterverfahren zu Rentenkürzungen bei ehemaligen DDR-Funktionären beendet. Dabei wurde entschieden, dass nicht generell bei allen leitenden DDR-Funktionären „überhöhte“ Rentenansprüche geltend gemacht werden können. Geklagt hatte ein ehemaliger Hauptabteilungsleiter des DDR-Bauministeriums, der mit der Entscheidung im Alter von 75 Jahre erstmals seine volle Rente und eine entsprechende Nachzahlung für die zurückliegenden Jahre erhält. Dieser Grundsatzentscheidung ging ein langer Rechtsstreit voraus. So wurden 1991 etwa 200.000 Personen die Rente gekürzt, da der Einigungsvertrag die Kürzung „überhöhter“ Rentenansprüche festschrieb. Als betroffene Rentner vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klagten, legte dieses fest, dass lediglich Ansprüche durch politische Vergünstigungen, nicht durch Arbeitsleistung als „überhöht“ gelten. Ein neues Gesetz im Jahr 2001 verkleinerte den Kreis der von der Rentenkürzung Betroffenen auf etwa 12.000 Personen, zu dem der Kläger weiterhin gehörte. Eine erneue Prüfung vor dem BVerfG (23.06.2004) ergab, dass auch das neue Gesetz gegen das Grundgesetz verstieß. Daraufhin änderte der Gesetzgeber die Vorschrift erneut mit der Folge, dass das Berliner Sozialgericht in seiner Entscheidung feststellte, dass der Hauptabteilungsleiter von dieser Kürzung nicht mehr betroffen ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA) kündigte daraufhin an, allen betroffenen Rentnern baldmöglichst die vorenthaltene Summe nachträglich auszuzahlen – vorausgesetzt sie haben sich bereits 1991 gegen die Kürzungen gewehrt. (Sozialgericht Berlin vom 06.10.05, Az. S 35 RA 549/96 W01)
Witwenversorgung erst nach zehn Jahren Ehe
Die in der Versorgungsordnung enthaltene Spätehenklausel ist wirksam, weil sie einer sachlich gerechtfertigten Risikobegrenzung dient – so eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 2005. Die Klausel verlangt für die Gewährung einer Witwen- oder Witwerversorgung, dass die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden haben muss, wenn sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres des verstorbenen Ehegatten geschlossen worden ist. Geklagt hatte eine Frau, der vom Pensionssicherungs-
verein die Witwenversorgung mit der Begründung verweigert worden war, die Ehe mit ihrem im Jahr 2000 verstorbenen Mann (Geburtsjahr: 1938) sei erst 1998 geschlossen worden. Am 1. April 2002 war über das Vermögen des früheren Arbeitgebers des Ehemannes das Insolvenzverfahren eröffnet worden. (Bundesarbeitsgericht, Az 3 AZR 457/04)
Masse haftet nicht für Anwartschaft
Erwirbt ein Arbeitnehmer für Zeiten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, haftet die Masse dafür nicht, wenn es später zu einem Betriebsübergang kommt. Dann tritt der Betriebserwerber in die Pflichten ein. Das entschied das BAG am 19. Mai 2005. Der insolvenzrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung stehe dem nicht entgegen, weil er nur für Forderungen gelte, die für Zeiten vor der Eröffnung entstanden sind. (Bundesarbeitsgericht, Az. 3 AZR 649/03)



