Aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht
Hier finden Sie - nach Stichworten sortiert - aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht.
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Wohnungswahl von Grundsicherungsempfängern
Hartz-IV-Empfänger haben das Recht, eine eigene Wohnung anzumieten. So urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 26. November. Damit bestätigten die Essener Richter, dass ein Hartz-IV-Empfänger nicht in einer Obdachlosenunterkunft zu bleiben habe.
Ein in ein Zimmer eines Obdachlosenheims zugewiesener 59-Jähriger war ohne Zustimmung der zuständigen Behörde von dort aus in eine von ihm selber angemietete Wohnung gezogen. Ihm wurden zuvor die Kosten für die neue Wohnung verweigert und auch danach zahlte die Behörde dem Mieter nur die Kosten für das Zimmer im Übergangsheim. Das LSG stellte im Eilverfahren fest, dass die Behörde dem klagenden Hartz-IV-Empfänger nicht auf die Obdachenlosenunterkunft verweisen konnte. Der Umzug sei erforderlich gewesen. Allerdings bekräftigten die Richter auch, dass der zu erstattende Mietpreis die angemessene Referenzmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen dürfe. Die Behörde war demnach nicht verpflichtet, den vollen vom Kläger verlangten monatlichen Mietpreis plus Nebenkosten zu erstatten, sondern nur den entsprechenden angemessenen Teil.
Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 26. November 2009, Az.: L 19 B 297/09 AS ER
Grundsicherungsträger muss Existenzminimum bei Hartz-IV-Empfängern im Blick behalten
Der Grundsicherungsträger ist nach dem Sozialstaatsgebot der Verfassung verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von Hartz-IV-Leistungen festzulegen, ob er stattdessen dem Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zur Verfügung stellt. Mit diesem Beschluss gab das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen einem Leistungsempfänger Recht, dem die Arge mit einem Sanktionsbescheid für drei Monate die Leistungen vollständig gestrichen hatte, weil dieser seiner Mitwirkungsverpflichtung wiederholt nicht nachgekommen war. Das Essener Gericht entschied, dass der Grundsicherungsträger auch bei Sanktionen das physische Existenzminimum eines Hartz-IV-Empfängers im Auge behalten müsse. Der Kläger hatte ein wenige Monate altes Baby zu versorgen. Die Arge hätte zeitgleich mit dem Sanktionsbescheid darüber entscheiden müssen, ihm statt der Geld- Sachleistungen oder geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine zu gewähren.
Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 9. September 2009, Az. L 7 B 211/09 AS ER
ALG II: Abwrackprämie ist leistungsmindernd
Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz-IV) müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als leistungsmindernd anrechnen lassen, so entschied das Landessozialgericht NRW am 3. Juli.
Die Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung stelle Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) dar und sei somit bei der Berechnung der Bezüge nach dem SGB II zu berücksichtigen. Die Anschaffung eines PKW sei kein verfassungsrechtlich besonders geschütztes Grundbedürfnis, so die Essener Richter.
Einen Gleichbehandlungsanspruch von Hartz-IV-Empfängern gegenüber anderen Empfängern der Abwrackprämie konnten die Richter ebenfalls nicht erkennen, da Hartz-IV-Empfänger erhebliche, fürsorgegleiche Leistungen bezögen, die über die Allgemeinheit durch Steuern entrichtet würden.
Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 3. Juli 2009, Az.: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS
ALG II: Einkommen des Partners muss bei einem erst kurzen Zusammenleben nicht zwangsläufig angerechnet werden
Wohnt ein Empfänger von ALG-II-Leistungen erst kurze Zeit zusammen mit einem Partner, muss er sich dessen Einkommen nicht zwangsläufig anrechnen lassen, so entschied das Landessozialgericht NRW.
In dem vorliegenden Fall war der ALG II-Antragsteller kurz vor seinem Antrag zu seiner Freundin gezogen. Daraufhin lehnte der Träger der Grundsicherung diesen ab. Begründung: Es bestehe keine Hilfsbedürftigkeit. Er müsse sich das Einkommen seiner Freundin anrechnen lassen, weil er mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebe. Dieser Argumentation folgten die Essener Richter nicht. Bestehe die Lebensgemeinschaft kürzer als ein Jahr, sei das für eine Bedarfsgemeinschaft vom Gesetz über das bloße Zusammenleben hinaus verlangte „gegenseitige Einstehen in Not- und Wechselfällen des Lebens“ (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II) im Einzelnen zu ermitteln. Der betreffende Antragsteller und seine Freundin seien bei der Antragstellung erst ein halbes Jahr zusammen gewesen, davon anderthalb Monate in der gemeinsamen Wohnung. Das LSG sah keine überzeugenden Gründe dafür, hier eine Einstandsgemeinschaft anzunehmen: Beide hätten getrennte Konten, der jeweils andere könne nicht über das Konto des Partners verfügen. Allein eine nahe menschliche Beziehung auf engem Raum begründe noch keinen Einstandswillen. Jeder Partnerschaft sei es zuzubilligen, zunächst zu prüfen, ob sie wirklich füreinander einstehen wolle. Solange die Partner dies nicht nach außen dokumentiert hätten, sei für die Annahme einer Einstandsgemeinschaft – jedenfalls bis zum Ablauf des ersten Jahres – kein Raum.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 16. Februar 2009, Az. L 19 AS 70/08
Abfindungen führen zur Leistungsminderung
Eine Abfindung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich wird auf das ALG II angerechnet. So entschied das BSG. Der Kläger hatte im Kündigungsschutzverfahren mit seinem früheren Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen. Darin verpflichtete sich dieser im April 2005, dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.500 Euro zu zahlen. Das geschah erst im Oktober 2006, nachdem der Arbeitnehmer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung eingeleitet hatte. Dem seit Juni 2003 arbeitslosen Kläger wurde diese Abfindung auf sein ALG II bedarfsmindernd angerechnet. Nach dem BSG fallen solche Abfindungszahlungen nicht unter die „zweckbestimmten Leistungen“, die das SGB II berücksichtigungsfrei stellt.
Bundessozialgericht am 03. März 2009, PM 9/09, Az. B 4 AS 47/08 R


