Die DGB Rechtsschutz GmbH führt vor den Sozialgerichten Musterklagen für Gewerkschaftsmitglieder, die seit dem Inkrafttreten von Hartz IV aufgrund der so genannten ›58er-Regelung‹ finanziell benachteiligt werden. Diese Regelung trifft auf alle Arbeitslosen zu, die mit Erreichen des 58. Lebensjahres der Bundesagentur für Arbeit ihr Einverständnis gegeben haben, nicht mehr in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden und ihren Lebensunterhalt bis zum Beginn der Altersrente mit der Arbeitslosenhilfe zu bestreiten.
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