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Ausdruck am 09.09.10

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Musterklagen gegen doppelten Krankenversicherungsbeitrag auf Versorgungsbezüge

Die DGB Rechtsschutz GmbH führt Musterklagen vor den Sozialgerichten, um die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrenten prüfen zu lassen. Seit 2004 zahlen Empfänger von Betriebsrenten den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst.  

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ALG-II-Empfänger dürfen mehr hinzuverdienen

Ab 1. Oktober 2005 dürfen Langzeitarbeitslose, die Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG) sind, mehr hinzuverdienen. Die Bundesregierung hat einen Grundfreibetrag von monatlich 100 Euro eingeführt, bis zu dem das Erwerbseinkommen eines ALG-II-Beziehers für seinen Leistungsanspruch unberücksichtigt bleibt. Der pauschale Freibetrag soll die Absetzbeträge für Werbungskosten oder Altersvorsorge-Beiträge ersetzen. Bisher durften Empfänger des ALG II generell nicht mehr als 100 Euro im Monat hinzuverdienen.  

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Musterklagen zur so genannten ›58er-Regelung‹

Die DGB Rechtsschutz GmbH führt vor den Sozialgerichten Musterklagen für Gewerkschaftsmitglieder, die seit dem Inkrafttreten von Hartz IV aufgrund der so genannten ›58er-Regelung‹ finanziell benachteiligt werden. Diese Regelung trifft auf alle Arbeitslosen zu, die mit Erreichen des 58. Lebensjahres der Bundesagentur für Arbeit ihr Einverständnis gegeben haben, nicht mehr in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden und ihren Lebensunterhalt bis zum Beginn der Altersrente mit der Arbeitslosenhilfe zu bestreiten.  

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Neue Homepage gestartet

Ab sofort kann man unter www.dgbrechtsschutz.de neben Informationen zur größten ‚Fachkanzlei’ Deutschlands Zusammenfassungen aktueller Urteile im Arbeits- und Sozialrecht finden. Gewerkschaftsmitglieder, die bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz juristische Beratung suchen, erhalten hier Informationen, wie sie Rechtsschutz durch die erfahrenen Rechtssekretärinnen und -sekretäre erhalten. Außerdem stehen auf der Homepage sämtliche Ausgaben des Newsletters der DGB Rechtsschutz GmbH RECHT SO! zum Download bereit.  

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Berufsrechtsschutz: Gewerkschaftsmitglieder sind besser geschützt

„Dem Gewerkschaftsmitglied entstehen beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz keine Kosten. Es entfällt auch die bei Versicherungen übliche Selbstbeteiligung, die bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten oftmals deutlich erhöht ist.“ So kommentiert Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, eine Veröffentlichung in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift 'Finanztest'.  

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