Neben dem Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen profitieren Gewerkschaftsmitglieder auch vom Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Recht des Öffentlichen Dienstes.
Darauf weist Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, hin. Denn nicht in jeder Rechtsschutzversicherung sind Ratsuchende rechtlich so gut abgesichert wie durch die Leistungen ihrer Gewerkschaft und der DGB Rechtsschutz GmbH.
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