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Ausdruck am 09.09.10

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Öffentliche Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerrechte bei der Privatisierung wahren

Wird ein Arbeitsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge per Gesetz ohne eingeräumtes Widerspruchsrecht zunächst auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts und dann weiter auf einen privaten Arbeitgeber übergeleitet, werden die Rechte des Arbeitnehmers massiv beschnitten. Von daher bleibt das Arbeitsverhältnis mit dem Bundesland bestehen und geht nicht auf die private Gesellschaft über. Dies urteilten jüngst die Richter am Arbeitsgericht Marburg.  

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Kostenloser Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder

Neben dem Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen profitieren Gewerkschaftsmitglieder auch vom Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Recht des Öffentlichen Dienstes. Darauf weist Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, hin. Denn nicht in jeder Rechtsschutzversicherung sind Ratsuchende rechtlich so gut abgesichert wie durch die Leistungen ihrer Gewerkschaft und der DGB Rechtsschutz GmbH.  

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Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrer zurückgewiesen

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Klage eines Lehrers stattgegeben, der am Lehrerpersonalkonzept (LPK) in Form der flexiblen Teilzeitarbeit teilnimmt und dessen Pflichtstundenzahl das Land Mecklenburg-Vorpommern erhöhen wollte. Der Kläger wurde von der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten.  

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DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 444 Millionen Euro

Auf arbeitsrechtliche Verfahren entfielen 324 Millionen Euro, auf sozialrechtliche 120 Millionen Euro. Im Durchschnitt wurden damit für jedes vertretene Gewerkschaftsmitglied mehr als 3.000 Euro erstritten. 145.000 neue Verfahren wurden 2005 von den 400 Rechtssekretärinnen und -sekretären aufgenommen.  

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Gute Noten für die DGB Rechtsschutz GmbH

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat – wie schon in den Vorjahren – auch 2005 repräsentativ ausgewählte Mandanten gefragt, wie sie die Leistungen der Gesellschaft beurteilen. Das Ergebnis: Rund 85 Prozent der Befragten sind mit der Arbeit der DGB Rechtsschutz GmbH zufrieden oder sehr zufrieden. Dies ist umso bemerkenswerter, als eine so hohe Zufriedenheit in strittigen Fällen mit mehreren Verfahrensbeteiligten sicher nur schwer erreicht werden kann.  

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