Ein deutscher Postbeamter, der unter Beibehaltung seines Dienstverhältnisses seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, kann den Status als Wanderarbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen. Es verstößt gegen Freizügigkeitsrechte der Arbeitnehmer, wenn die nicht erwerbstätige Ehefrau vom Bezug des deutschen Erziehungsgeldes ausgeschlossen ist.
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