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Ausdruck am 09.09.10

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Deutscher Beamter kann Wanderarbeitnehmer sein

Ein deutscher Postbeamter, der unter Beibehaltung seines Dienstverhältnisses seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, kann den Status als Wanderarbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen. Es verstößt gegen Freizügigkeitsrechte der Arbeitnehmer, wenn die nicht erwerbstätige Ehefrau vom Bezug des deutschen Erziehungsgeldes ausgeschlossen ist.  

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Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht nimmt Arbeit auf

Das gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht hat zum 1. Juli seine Arbeit aufgenommen. Es analysiert die höchstrichterliche Rechtsprechung, bewertet juristische Entwicklungen und initiiert Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.  

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Leistungsbescheide dürfen Hilfebedürftige nicht benachteiligen

Für eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2007 können von den Sozialgerichten alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft als Kläger dazu gezählt werden, auch wenn nur ein Mitglied die Klage gegen einen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld II eingereicht hat. So ist gewährleistet, dass die von der Bedarfsgemeinschaft insgesamt gewünschte höchst-mögliche Leistung erlangt wird.  

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DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 386 Millionen Euro

Insgesamt 386 Millionen Euro hat die DGB Rechtsschutz GmbH 2006 für klagende Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Deutlich erkennbar ist eine Verschiebung zwischen den relevanten Rechtsgebieten: Während die Anzahl an arbeitsrechtlichen Verfahren gesunken ist, stieg die Zahl der Streitigkeiten im Sozialrecht. Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte auch 2006 ihre Stellung als Deutschlands größter Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht festigen.   

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Verfassungsmäßigkeit des ALG II noch nicht abschließend geklärt

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat am 23. November vor dem Bundessozialgericht mit ihren Musterklagen für arbeitslose Gewerkschaftsmitglieder einen Teilerfolg errungen: Die Höhe der gezahlten Arbeitslosengeld II-Leistungen wird noch einmal im Einzelfall durch die Untergerichte überprüft. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ALG II bleibt aber weiter offen: Ist mit dem Regelsatz von 345 Euro ein Leben in Würde möglich? Dies wird wohl letztendlich vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden müssen.  

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