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Ausdruck am 09.09.10

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DGB Rechtsschutz GmbH feiert zehnjähriges Jubiläum

Die DGB Rechtsschutz GmbH wird am 1. April 2008 zehn Jahre alt. Das Gründungsziel, als Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich zu arbeiten und Gewerkschaftsmitgliedern einen flächendeckenden, hochwertigen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht zu bieten, ist erreicht. Von der Gründung im Jahr 1998 bis heute haben die Rechtssekretärinnen und -sekretäre 1,6 Millionen Verfahren geführt und dabei insgesamt 6,4 Milliarden Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten.  

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Dietmar Hexel: „Wir würden es sofort wieder machen“

Welche Bilanz kann nach zehn Jahren DGB Rechtsschutz GmbH gezogen werden? Dietmar Hexel ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH und Mitglied im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand.   

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DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 355 Millionen Euro

Im Jahr 2007 hat die DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 355 Millionen Euro für klagende Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Das entspricht pro abgeschlossenem Verfahren durchschnittlich 2.800 Euro für jedes vertretene Mitglied. Mit insgesamt mehr als 140.000 neu aufgenommenen Verfahren bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.  

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Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer

Betriebs- und Personalräte haben in ihrer täglichen Arbeit vielfältige Berührungspunkte mit dem Thema „Gleichbehandlung“ – von der Einstellung neuer Arbeitnehmer, der Lohngerechtigkeit, der Berücksichtigung bei Sonderzahlungen über den persönlichen Umgang miteinander bis hin zum Schutz vor Diskriminierung Dritter, beispielsweise Kunden. Nicht zu vergessen ist die vom AGG geforderte „Betriebliche Beschwerdestelle“, die in vielen Fällen von den betrieblichen Interessenvertretern organisiert wird.  

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Berufsgenossenschaft trägt Beweislast für Selbsttötung

Die bloße Vermutung, ein Versicherter habe sich in Selbsttötungsabsicht von einem Kran gestürzt, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht ausschließen, so das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil. Die Witwe des verunglückten Arbeitnehmers wurde vom Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten.  

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