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Ausdruck am 09.09.10

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BSG-Urteil: Arbeitslosengeld-Empfänger müssen Kontoauszüge vorlegen

Für ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller auch ihre Kontoauszüge vorlegen, entschied am 19. September das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings schränkten die Richter die Auskunftspflicht ein: So dürfen die Antragsteller private Überweisungsvermerke auf der Ausgabenseite schwärzen, aus denen eine politische, religiöse, philosophische, ethnische oder auch sexuelle Präferenz geschlossen werden könnte. Der Kläger wurde von den Juristen des „Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht“ der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten.   

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Fachpublikation anlässlich des 10-jährigen Bestehens im Nomos-Verlag erschienen

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt seit ihrer Gründung im April 1998 gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Arbeits-, Sozialund Verwaltungsgerichten. Diese langjährigen Erfahrungen in der Rechtsvertretung bis in die höchste Instanz und die Teilnahme der Rechtsschutz-Juristinnen und -Juristen an aktuellen rechtspolitischen Diskussionen sind eingeflossen in das jetzt im Nomos-Verlag erschienene Fachbuch „Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten – 10 Jahre DGB Rechtsschutz GmbH“.  

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„Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit“

Arbeitszeit und Gleichbehandlung, Betriebsübergang und Befristung, Dienstleistungsrichtlinie und Tariftreue – viele europaweit geltende Regelungen sind bereits in das deutsche Arbeitsrecht eingeflossen. Welche Bedeutung hat das Europarecht konkret für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen? Auf der Fachkonferenz des DGB Bildungswerks und der DGB Rechtsschutz GmbH informieren profilierte Experten zum Thema „Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit“.  

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„Individuelles und kollektives Arbeitsrecht – Innovative Möglichkeiten der Interessenvertretung“

Welche Konsequenzen ergeben sich für den Betriebsrat aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach kollektive Regelungen verstärkt den Vorrang vor einzelvertraglichen Vereinbarungen erhalten? Diese und weitere Fragen sind Thema der Fachkonferenz „Individuelles und kollektives Arbeitsrecht – Innovative Möglichkeiten der Interessenvertretung“ am 29. und 30. Mai in Rostock.  

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Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht ist wichtiger Grund für Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der arbeits- und sozialrechtliche Rechtsschutz ist einer der wichtigsten Gründe für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Damit bestätigt eine von den DGB-Gewerkschaften in Auftrag gegebene repräsentative Studie Umfrageergebnisse, die die DGB Rechtsschutz GmbH seit Jahren ermittelt.  

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