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Musterklagen gegen doppelten Krankenversicherungsbeitrag auf Versorgungsbezüge
Ausdruck am 04.02.12

Pressemitteilungen

Musterklagen gegen doppelten Krankenversicherungsbeitrag auf Versorgungsbezüge

6. Oktober 2005. Die DGB Rechtsschutz GmbH führt Musterklagen vor den Sozialgerichten, um die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrenten prüfen zu lassen. Seit 2004 zahlen Empfänger von Betriebsrenten den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst.

Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, erbringen den halben Krankenversicherungsbeitrag selbst. Die andere Hälfte trägt der Rentenversicherungsträger. Rentner hingegen, die Versorgungsbezüge wie Zusatzversorgungsleistungen, Betriebsrenten und Leistungen aus der Direktversicherung erhalten, müssen die vollen Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung selbst tragen. Ihnen wird sogar der ermäßigte Beitragssatz versagt, der für Versicherte ohne Krankengeldanspruch gilt, obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten können.

Die DGB Rechtsschutz GmbH sieht durch diese Gesetzeslage die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. „Die erhöhte Beitragsbelastung ist übermäßig und unzumutbar. Aus Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes wäre auch eine Übergangsregelung geboten gewesen“, so Reinhard Vorbau, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH.

Die Verdoppelung der Beiträge für Versorgungsbezüge betrifft einen großen Personenkreis. Von den annähernd elf Millionen Beziehern von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung über 65 Jahre erhält jeder vierte eine betriebliche oder öffentlich-rechtliche Zusatzrente.

Kontakt: Dr. Anja Niklaß, Tel: 0211 / 4301-389, E-Mail: anja.niklass(at)dgbrechtsschutz.de

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