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Musterklagen zur so genannten ›58er-Regelung‹
18. August 2005. Die DGB Rechtsschutz GmbH führt vor den Sozialgerichten Musterklagen für Gewerkschaftsmitglieder, die seit dem Inkrafttreten von Hartz IV aufgrund der so genannten ›58er Regelung‹ finanziell benachteiligt werden. Diese Regelung trifft auf alle Arbeitslosen zu, die mit Erreichen des 58. Lebensjahres der Bundesagentur für Arbeit ihr Einverständnis gegeben haben, nicht mehr in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden und ihren Lebensunterhalt bis zum Beginn der Altersrente mit der Arbeitslosenhilfe zu bestreiten.
Mit den Hartz-IV-Gesetzen wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und die Leistungen im SGB II auf die Regelsätze von 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost) begrenzt. Viele ältere Arbeitslose müssen daher seit dem 1. Januar 2005 mit erheblich weniger Geld auskommen als zuvor. Die DGB Rechtsschutz GmbH lässt nun in Musterklagen die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens prüfen. Ziel ist, dass die Kläger weiterhin den höheren monatlichen Betrag erhalten, der ihnen vor der Hartz-IV-Reform zur Verfügung stand. Bei Abweisung der Klagen will die DGB Rechtsschutz GmbH gegebenenfalls das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht anrufen.
»Wir klagen gegen diese Regelung, weil der betroffene Personenkreis auf die Höhe der Arbeitslosenhilfe vertraut und darauf seine Lebensführung eingerichtet hat«, so Reinhard-Ulrich Vorbau, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH. »Ihre Unterschrift unter die Erklärung, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen, ist in der Regel mit der Erwartung verbunden gewesen, dass sie bis zur Rente Arbeitslosenhilfe beziehen würden. Sie haben deshalb auch ihre Qualifikationen nicht mehr gepflegt. Die häufig geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind damit praktisch auf Null gesunken.«
Rund 5.000 weitere Verfahren anhängig
Neben den angestrebten Musterklagen führt die DGB Rechtsschutz GmbH seit Januar dieses Jahres rund 5.000 sehr unterschiedlich gelagerte Verfahren zur Hartz-IV-Gesetzgebung, teilweise bereits in der zweiten Instanz. Im Vordergrund stehen dabei Fragen nach der Anrechnung von Vermögenswerten, nach der Bewertung von Lebensgemeinschaften und nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze. Die Argumentation: Die staatlich gewährten Gelder ermöglichen kein Leben in Würde, so wie es das Grundgesetz vorschreibt. »Diese Verfahren beweisen einmal mehr, dass die Gewerkschaften ihre Mitglieder nicht nur in arbeits-, sondern auch in sozialrechtlichen Fragen kompetent und engagiert unterstützen. Verfahren gegen Hartz-IV-Bescheide werden sicherlich in den nächsten Monaten ein Schwerpunkt unserer Arbeit sein«, so Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH.
Kontakt: Dr. Anja Niklaß, Tel: 0211 / 4301-389, E-Mail: anja.niklass(at)dgbrechtsschutz.de
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PM_58er-Regelung_01.pdf80 K



