www.dgbrechtsschutz.de
Berufsrechtsschutz: Gewerkschaftsmitglieder sind besser geschützt
Ausdruck am 04.02.12

Pressemitteilungen

Berufsrechtsschutz: Gewerkschaftsmitglieder sind besser geschützt

März 2005. „Dem Gewerkschaftsmitglied entstehen beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz keine Kosten. Es entfällt auch die bei Versicherungen übliche Selbstbeteiligung, die bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten oftmals deutlich erhöht ist.“ So kommentiert Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, eine Veröffentlichung in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift 'Finanztest'.

Die Verbraucherzeitschrift hatte bei einer Übersicht über Kosten und Leistungen von Rechtsschutzversicherungen eine zum Teil deutliche Verteuerung der Versicherungspolicen ermittelt. So muss ein gekündigter Arbeitnehmer seit Mitte des vergangenen Jahres rund 1.883 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen, um seine Kündigung vor Gericht abzuwenden – vorher waren es im Durchschnitt 1.322 Euro. Die deutliche Steigerung um 42,5 Prozent ergibt sich aus den höheren Anwaltsgebühren durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Der übliche Berufsrechtsschutz ist aber nicht nur teurer, so Klaus Westermann, er ist gegenüber dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz auch eindeutig schwächer: „Die bei Versicherungen übliche Praxis, riskanten Kunden zu kündigen, gibt es bei Gewerkschaften nicht. Eine Versicherung darf im Regelfall den Vertrag bereits kündigen, wenn innerhalb eines Jahres zweimal ein Versicherungsfall eintritt. Bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag zu erhalten, ist außerordentlich schwierig. Angesichts der Situation am Arbeitsmarkt und der Veränderungen in Sozialversicherungssystem sind Gewerkschaftsmitglieder damit deutlich besser geschützt.“

Kontakt: Dr. Anja Niklaß, Tel: 0211 / 4301-389, E-Mail: anja.niklass(at)dgbrechtsschutz.de

www.dgbrechtsschutz.de



Download:
PM_Finanztest.pdf40 K