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„Bekämpfung von Lohndumping“ – Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung gewinnt „Juristischen Nachwuchspreis Arbeits- und Sozialrecht“

Jurist Manfred Frauenhoffer (rechts), Teamleiter bei der DGB Rechtsschutz GmbH, gratuliert der Nachwuchspreisgewinnerin Ghazaleh Nassibi (links) in Berlin.
Die Gewinnerin des Nachwuchspreises der DGB Rechtsschutz GmbH zur Förderung des arbeitnehmernahen juristischen Nachwuchses steht fest. Der mit 1500 Euro dotierte Preis der DGB Rechtsschutz GmbH ging an die Boeckler-Stipendiatin Ghazaleh Nassibi. Jurist Manfred Frauenhoffer, Teamleiter bei der DGB Rechtsschutz GmbH, gratulierte der Rechtsanwältin im Berliner Rechtsschutz-Büro zum ersten Platz.
Ihr Aufsatz: „Richterliche Entgeltkontrolle am Maßstab von § 138 BGB – eine Möglichkeit der Bekämpfung von Lohndumping? Anmerkungen zum Urteil des BAG vom 22.04.2009 (5 AZR 436/08)“ fand bei der dreiköpfigen Jury den meisten Anklang.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin ist seit März 2008 Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung und promoviert bei Prof. Dr. Felix Herzog (Universität Bremen) und Prof. Dr. Olaf Deinert (Universität Göttingen). Ihr Aufsatz wird zudem im zweiten Band des in Fachkreisen vielbeachteten Jahrbuchs des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes veröffentlicht. Der erste Band, „Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten“, erschien 2008 im Nomos-Verlag.
Kein umfassender Schutz vor Niedriglöhnen
Der Beitrag ist klar strukturiert und bietet eine solide Darstellung des Diskussionsstandes mit hieraus zutreffenden Schlussfolgerungen. Er untersucht, aus welchen anderen einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich Hinweise zur Bestimmung des Punktes ableiten lassen, ab dem Lohndumping vorliegt. Positiv hervorzuheben ist die gelungene Auswertung von Vorschriften, aus denen sich vergleichende Aussagen zum „Existenzminimum“ ableiten lassen sowie die Analyse der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Besonderes Lob erhält der Vorschlag für einen von der Rechtsprechung zu beachtenden Maßstab für Entgeltkontrolle“, fasst Geschäftsführer Klaus Westermann das Urteil der Jury zusammen.
Die Jury bestand aus Prof. Dr. Peter Wedde, Direktor und Leiter der Europäischen Akademie der Arbeit, Frankfurt, Prof. Dr. Dres. h.c. Manfred Weiß, Institut für Arbeitsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie Dr. Reinold Mittag, EurAA -Rechtsanwalt und Leiter des Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht, Kassel.
Teilnehmen konnten Studierende des Jura-Hauptstudiums, Examenskandidaten sowie Promovierende mit den Schwerpunkten Arbeits- oder Sozialrecht. Die DGB Rechtsschutz GmbH lobte diesen Preis vor drei Jahren erstmals aus.
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Jurist Manfred Frauenhoffer (rechts), Teamleiter bei der DGB Rechtsschutz GmbH, gratuliert der Nachwuchspreisgewinnerin Ghazaleh Nassibi (links) in Berlin.
Über die DGB Rechtsschutz GmbH
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für die Mitglieder der im DGB organisierten Gewerkschaften. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2009 hat sie insgesamt 331 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und über 147.000 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist in 50 Arbeitseinheiten mit 112 Büros und 58 Service-Points in sieben Regionen erreichbar. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder rund 360 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig.
Seit Gründung der DGB Rechtsschutz GmbH im April 1998 wurden bis Ende 2009 insgesamt fast zwei Millionen Verfahren geführt und dabei mehr als sieben Milliarden Euro für die Mandanten erstritten.
Pressekontakt:
DGB Rechtsschutz GmbH, Sabine Burgschat-Schuller, Leiterin PR, Marketing und Kommunikation, Wilhelm-Leuschner-Str. 81, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069-35 35 171-50, Fax: 069-35 35 171-71, E-Mail: sabine.burgschat-schuller(at)dgbrechtsschutz.de
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