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,BR-Portal‘: Neuer Service zur Betriebsratswahl
Noch bis Ende Mai finden in den Unternehmen die diesjährigen Betriebsratswahlen statt. Viele Betriebsräte sind bereits gewählt. Interessierte Betriebsräte können ab sofort im neu eingerichteten ,BR-Portal‘ auf der Website www.dgbrechtsschutz.de gerichtliche Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts der vergangenen vier Jahre nachlesen. Das ,BR-Portal‘ beinhaltet Entscheidungen zur Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen sowie zur Arbeit der Betriebsräte. Von „Briefwahl“ über „Geschlechterquote“ bis hin zu „Wahllokal“ fasst das ,BR-Portal‘ gerichtliche Entscheidungen zu vielen Knackpunkten rund um die Betriebsratswahl kurz und übersichtlich zusammen.
Auch aktuelle Beschlüsse zur Betriebsratswahl abrufbar
Im ,BR-Portal‘ nachzulesen ist auch der aktuelle Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Februar 2010 in einem vom Braunschweiger Büro der DGB Rechtsschutz GmbH geführten Verfahren: Strittig war, ob bei einer Betriebsratswahl der Wahlvorstand anordnen darf, dass eine Gewerkschaft mit einer eingereichten Liste automatisch die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachweisen muss. Nein, so die Arbeitsrichter, lediglich in Zweifelsfällen kann und soll der Wahlvorstand die Bevollmächtigung verlangen und überprüfen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 24. Februar 2010, Az. 2 TaBVGa 10/10).
,BR-Portal‘ wird weiter ausgebaut
„Geplant ist, das neue ,BR-Portal‘ regelmäßig um interessante und für die Betriebsratsarbeit wichtige Beschlüsse zu erweitern“, erklärt Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, „damit möchten wir den Betriebs- und Personalräten als größte deutsche und europäische ,Fachkanzlei‘ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts einen zusätzlichen Service im Internet anbieten.“
Die DGB Rechtsschutz GmbH, die bundesweit an 170 Orten präsent ist, vertritt auch Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, in denen betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung der Arbeitnehmer geklärt werden. Häufig sind das Streitigkeiten über die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der betrieblichen Interessenvertretung (Kosten, Freistellungen, Seminarteilnahme) oder mit Betriebsratswahlen.
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Abdruck frei, Beleg erbeten
Zum ,BR-Portal‘ gelangen Sie hier:
www.dgbrechtsschutz.de/spezial/br-portal.html
Über die DGB Rechtsschutz GmbH
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für die Mitglieder der im DGB organisierten Gewerkschaften. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2009 hat sie insgesamt 331 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und über 147.000 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist in 50 Arbeitseinheiten mit 112 Büros und 58 Service-Points in sieben Regionen erreichbar. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder rund 360 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig.
Seit Gründung der DGB Rechtsschutz GmbH im April 1998 wurden bis Ende 2009 insgesamt fast zwei Millionen Verfahren geführt und dabei mehr als sieben Milliarden Euro für die Mandanten erstritten.
Pressekontakt:
Sabine Burgschat-Schuller
Leiterin PR, Marketing und Kommunikation
DGB Rechtsschutz GmbH, Hauptverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 81, 60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 35 35 171 – 50, Fax: 069 / 35 35 171 – 71, E-Mail: Sabine.Burgschat-Schuller(at)dgbrechtsschutz.de
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