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„Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit“
Ausdruck am 04.02.12

Pressemitteilungen

„Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit“

Fachkonferenz am 4. und 5. September 2008 in Dresden

27. Juni 2008. Arbeitszeit und Gleichbehandlung, Betriebsübergang und Befristung, Dienstleistungsrichtlinie und Tariftreue – viele europaweit geltende Regelungen sind bereits in das deutsche Arbeitsrecht eingeflossen. Welche Bedeutung hat das Europarecht konkret für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen? Auf der Fachkonferenz des DGB Bildungswerks und der DGB Rechtsschutz GmbH informieren profilierte Experten zum Thema „Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit“.

Auch auf der Fachkonferenz, die diesmal in Dresden stattfindet, werden namhafte Referentinnen und Referenten die Fragen der teilnehmenden Betriebsrätinnen und Betriebsräte beantworten. Darunter wird der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Reiner Hoffmann sein, der in seinem Vortrag auch auf die aktuelle Einigung der EU-Arbeits- und Sozialminister zu den europaweiten Mindestvorschriften über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften eingehen wird. Prof. Dr. Monika Schlachter (Universität Regensburg) wird in ihrer Funktion als Mitglied im Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte des Europarats über wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Betriebsratsarbeit sprechen. Zu speziellen Aspekten deutschen und europäischen Rechts hinsichtlich der Betriebsratsarbeit wird Dr. Gerhard Binkert, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, referieren.

Vier solcher Fachkonferenzen führt die DGB Rechtsschutz GmbH jährlich in Kooperation mit dem DGB Bildungswerk durch. Ziel der praxisnahen Veranstaltungsreihe ist, Betriebs- und Personalräte mit namhaften Experten der Gerichtsbarkeit und der Fachwissenschaft zusammenzubringen. Die nächste Fachkonferenz findet im November dieses Jahres zum Thema „Privatisierung“ statt. Informationen und Anmeldeformulare hierzu sind regelmäßig auf der Homepage www.dgbrechtsschutz.de abrufbar.

Über die DGB Rechtsschutz GmbH

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2007 hat sie insgesamt 355 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und 140.000 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist erreichbar in mehr als 50 Arbeitseinheiten mit 115 Büros und 58 Service-Points in sieben Regionen. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder knapp 400 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig – unterstützt von etwa 400 Verwaltungsangestellten.

Pressekontakt:

ranMedienService, Katja Brittig, Tel: 0221 / 97328-11, E-Mail: katja.brittig(at)ranverlag.de
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