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„Individuelles und kollektives Arbeitsrecht – Innovative Möglichkeiten der Interessenvertretung“
Fachkonferenz am 29. und 30. Mai 2008 in Rostock
27. Mai 2008. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Betriebsrat aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach kollektive Regelungen verstärkt den Vorrang vor einzelvertraglichen Vereinbarungen erhalten? Diese und weitere Fragen sind Thema der Fachkonferenz „Individuelles und kollektives Arbeitsrecht – Innovative Möglichkeiten der Interessenvertretung“ am 29. und 30. Mai in Rostock.
Auf der Fachkonferenz bietet die DGB Rechtsschutz GmbH betrieblichen Interessenvertretern die Möglichkeit, Fragen zu diesem Themenbereich mit Experten zu erörtern. Folgende namhafte Referenten werden durch die Themenblöcke führen:
- Prof. Dr. Ulrich Zachert, Professor für Arbeits- und Verfassungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht, Mitautor des Kommentars zum Tarifvertragsgesetz (Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, Kommentar für die Praxis, Bund-Verlag)
- Dr. Jürgen Wolter, Richter am Bundesarbeitsgericht im 4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
- Christian Schoof, Tarifexperte und Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall, Bezirksleitung Küste sowie Autor des Handwörterbuchs „Betriebsratspraxis von A bis Z“ und der „Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A bis Z“, Aufgabenschwerpunkte: Tarifpolitik, ERAUmsetzung, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeits- und Umweltschutz
Vier solcher Fachkonferenzen führt die DGB Rechtsschutz GmbH jährlich in Kooperation mit dem DGB Bildungswerk durch. Ziel der praxisnahen Veranstaltungsreihe ist, Betriebs- und Personalräte mit Experten der Gerichtsbarkeit und der Fachwissenschaft zusammenzubringen. Weitere
Fachkonferenzen finden im September („Europa“) und November („Arbeitszeit“) dieses Jahres statt. Informationen und Anmeldeformulare hierzu sind regelmäßig auf der Homepage www.dgbrechtsschutz.de abrufbar.
Über die DGB Rechtsschutz GmbH
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2007 hat sie insgesamt 355 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und 140.000 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist erreichbar in mehr als 50 Arbeitseinheiten mit 115 Büros und 58 Service-Points in sieben Regionen. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder knapp 400 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig – unterstützt von etwa 400 Verwaltungsangestellten.
Pressekontakt:
ranMedienService, Katja Brittig, Tel: 0221 / 97328-11, E-Mail: katja.brittig(at)ranverlag.de
www.dgbrechtsschutz.de
- Download:
PM_Fachkonferenz_Rostock_20080527.pdf117 K



