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Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht ist wichtiger Grund für Gewerkschaftsmitgliedschaft
Ausdruck am 04.02.12

Pressemitteilungen

Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht ist wichtiger Grund für Gewerkschaftsmitgliedschaft

DGB-Studie zur Bindung der Mitglieder an ihre Gewerkschaft

Mai 2008. Der arbeits- und sozialrechtliche Rechtsschutz ist einer der wichtigsten Gründe für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Damit bestätigt eine von den DGB-Gewerkschaften in Auftrag gegebene repräsentative Studie Umfrageergebnisse, die die DGB Rechtsschutz GmbH seit Jahren ermittelt.

Über 5.000 Beschäftigte wurden vom Marktforschungsunternehmen TNS Infratest über ihre Bindung an die Gewerkschaften befragt. Insgesamt erfährt der für Gewerkschaftsmitglieder im Mitgliedsbeitrag enthaltene Rechtsschutz bei den Befragten eine hohe Zustimmung und Anerkennung. Das gilt besonders für diejenigen Mitglieder, die diese Dienstleistung der Gewerkschaften schon in Anspruch genommen haben.

61 Prozent der Befragten bewerteten das Angebot der arbeitsrechtlichen Beratung als gut oder sehr gut. Vor allem Akademiker (99 Prozent) schätzen den Rechtsschutz als wichtige Dienstleistung. Weiterhin ermittelte die repräsentative Studie, dass 24 Prozent der Mitglieder von DGB-Gewerkschaften durch mangelnde Kontakte keine ausreichende Bindung an ihre Gewerkschaft haben – ein Wert, der auch bei anderen Großorganisationen wie Volksparteien zu verzeichnen ist. Diese latent Unzufriedenen werden aber, so Infratest, durch die gute Arbeit des Rechtsschutzes, die tarifpolitischen Erfolge und die Streikunterstützung vom Austritt aus der Gewerkschaft abgehalten.

„Diese Studie bestätigt die Ergebnisse von Befragungen, die wir jährlich durchführen. Danach sind mehr als 85 Prozent der von uns im Arbeits- oder Sozialrecht vertretenen Gewerkschaftsmitglieder mit unserer Arbeit zufrieden oder sogar sehr zufrieden“, resümiert Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH. „Für unsere Mandanten ist es wichtig, dass sie in ihrer Nähe vom Dienstleistungsangebot der Gewerkschaften profitieren können. Wir sind an 173 Standorten in ganz Deutschland präsent – damit stellen wir ein flächendeckendes Beratungsangebot sicher und tragen somit zur Bindung der Mitglieder an ihre Gewerkschaft bei.“

Über die DGB Rechtsschutz GmbH

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. 2007 hat sie insgesamt 355 Millionen Euro für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstritten und 140.000 neue Verfahren aufgenommen. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist erreichbar in mehr als 50 Arbeitseinheiten mit 115 Büros und 58 Service-Points in sieben Regionen. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit hauseigenen Juristinnen und Juristen. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder knapp 400 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig – unterstützt von etwa 400 Verwaltungsangestellten.

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ranMedienService, Katja Brittig, Tel: 0221 / 97328-11, E-Mail: katja.brittig(at)ranverlag.de
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