RECHT SO! Ausgabe 4/05


Wenn der Arbeitgeber eines Kleinbetriebs bei einer strittigen Beschäftigtenzahl die Angaben der Klägers nicht stichhaltig widerlegen kann, gilt der Kündigungsschutz, so Dr. Reinold Mittag, Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH in Hamm.
Rigoroses Vorgehen
Das Hartz IV-Gesetz beschäftigt zunehmend die Sozialgerichte. Die DGB Rechtsschutz GmbH führt derzeit rund 5.000 Klagen. mehr ...
Neue Anwalts-GmbH
Mitarbeiter der DGB Rechtsschutz GmbH haben eine Anwaltsgesellschaft gegründet: Die Dr. Mittag Rechtsanwalts GmbH ergänzt künftig als ,die gewerkschaftlichen beratungskanzleien’ (d.g.b.) den gewerkschaftlichen Rechtsschutz; hier werden auch Fälle außerhalb des Arbeits- und Sozialrechts bearbeitet. mehr ...
Die Karten auf den Tisch legen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hob die Kündigung eines Gartenbauhelfers in einem Kleinbetrieb auf, weil es für Arbeitnehmer generell schwierig ist, den erforderlichen Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten zu erbringen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Unwirksamkeit der Kündigung, wollte aber in seiner Rechtsauffassung über die Beweislast nicht ganz so weit gehen.
Keine positive Wirkung
Im Interview mit RECHT SO! berichtet Prof. Dr. Heide Pfarr, Wissenschaftliche Direktorin der Hans-Böckler-Stiftung, über aktuelle Forschungsergebnisse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI): Weniger Kündigungsschutz führt nicht zu mehr Arbeitsplätzen.
Zufriedene Mandanten
RECHT SO! 4/05 liegt ein „spezial“ über die Ergebnisse der „Mandantenbefragung 2005“ der DGB Rechtsschutz GmbH bei. Dabei kam unter anderem heraus, dass Rechtsschutz einer der wichtigsten Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist.
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