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RECHT SO! Ausgabe 02/05
Ausdruck am 17.05.12

RECHT SO! Ausgabe 02/05

Christine Schulze, Teamleiterin der DGB Rechtsschutz GmbH in Dessau, blieb hartnäckig und verfolgte einen Lohnpreller bis ins Arbeitsgericht Wesel. Mit Erfolg.

Recht auf Teilzeit

In zweiter Instanz wurde dem Wunsch einer Bankauffrau, Mutter von zwei Kindern, nach Teilzeitarbeit an bestimmten Tagen entsprochen.

515 Millionen Euro

Im Jahr 2004 konnten die Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretäre wieder hohe Summen für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder erstreiten.

Geiz ist geil - wenn er nicht illegal ist

Weil ein Kraftfahrer bei einer so genannten Limited beschäftigt war, hätte er nach seiner Kündigung ohne den DGB Rechtsschutz wahrscheinlich keine Chance gehabt, an seinen Lohn zu kommen.

Nichts zu verschenken

Wegen Hartz IV werden die Klagen vor den Sozialgerichten ab Mitte des Jahres zunehmen, sagt Dr. Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichts NRW.



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