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Informationsmaterial
Ausdruck am 09.09.10

Flyer-Reihe

Thema: Elternzeit


Wer für die Erziehung und Betreuung seiner Kinder in den ersten Lebensjahren im Beruf pausieren oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, kann beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und das vom Staat gewährte Elterngeld beanspruchen. Dies gilt nicht nur für Mütter – auch Väter können davon profitieren. Dieses Faltblatt beantwortet Fragen rund um die Elternzeit.
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Thema: Mitbestimmung


Die betriebliche Interessenvertretung hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen haben Betriebsräte es nicht immer leicht, diese Rechte im betrieblichen Alltag auch durchzusetzen. Mit dem Beschlussverfahren haben sie die Möglichkeit, ihre Rechte notfalls auch vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten - bei Eilbedürftigkeit sogar durch eine "einstweilige Verfügung". Dieses Faltblatt nennt Einzelheiten zum Mitbestimmungsrecht und erklärt, wie es einzuklagen ist.
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Thema: Leiharbeit


Immer häufiger setzen Unternehmen Leiharbeitnehmer ein – besonders dann, wenn die Auftragslage des Betriebs starken Schwankungen unterworfen ist. Leiharbeitnehmer unterstehen sowohl der verleihenden Zeitarbeitsfirma als auch dem entleihenden Betrieb. In der Entleiherfirma verdienen sie oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Die meisten Leiharbeitnehmer kennen ihre Rechte kaum. Was ihnen zusteht, welches Unternehmen für sie zuständig ist und wie sich im Konfliktfall verhalten sollen, darüber informiert dieses Faltblatt.
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Thema: Befristete Beschäftigungsverhältnisse


Immer mehr Beschäftigungsverhältnisse werden befristet abgeschlossen. Manche Arbeitgeber versuchen damit, den Kündigungsschutz der unbefristeten Arbeitsverträge zu umgehen. Nicht jeder befristete Arbeitsvertrag entspricht den Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Wer befristet beschäftigt ist, sollte deshalb die gesetzlichen Vorschriften kennen, um seine Rechte im Streitfall erfolgreich wahrnehmen zu können. Dieses Faltblatt beantwortet wichtige Fragen zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
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Thema: Teilzeitarbeit


Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Teilzeitarbeit im Betrieb zu fördern und diese seinen Arbeitnehmern – auch in leitenden Positionen – zu ermöglichen. Die Verringerung der Arbeitszeit kann auf vielfältige Weise geschehen: So kann die
tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitstage reduziert werden. Häufigste Form ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betrieb­lichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags er­bracht wird. Generell gilt: Arbeit­nehmer in Teilzeit dürfen gegenüber ihren Kollegen, die in Vollzeit arbeiten, nicht benachteiligt werden. Weitere Fragen zum Thema beantwortet dieses Faltblatt.
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Thema: Betriebliche Altersvorsorge


Wer zukünftig in Rente geht, wird weniger aus dem Topf der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Der Arbeitnehmer kann mit zwei staatlich geförderten Modellen diese Rentenlücke ausgleichen: erstens durch die betriebliche Altersvorsorge oder zweitens durch die Entgeltumwandlung. Bei beiden gibt es steuerliche Vorteile. Bei der „Riester-Rente“ besteht zusätzlich Sozialabgabenfreiheit. Sie kann bei Einverständnis des Arbeitgebers auch als betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern wichtige Fragen rund um die Altersvorsorge.
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Thema: Beamtenrecht


Das Dienstverhältnis von Beamten ist nicht durch individuelle Arbeitsverträge geregelt, sondern durch Gesetze. Die Ausgestaltung wird durch hoheitliche Verwaltungsakte vorgenommen. Wer dagegen vorgehen will, muss den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Im Konfliktfall ist es für den einzelnen Beamten besonders wichtig, gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu erhalten: Die Kosten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht richten sich nach der Höhe des Streitwerts – und dieser kann schon in einem "normalen" Fall bei 10.000 Euro liegen. Dieses Faltblatt beantwortet Fragen rund um das Beamtenrecht.
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Thema: Arbeitszeugnis


Das Arbeitszeugnis ist eine der wichtigsten Empfehlungen bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Es dient für viele Jahre als Nachweis der beruflichen Fähigkeiten und Leistungen. Direkt nach Empfang des Zeugnisses sollten Arbeitnehmer deshalb genau überprüfen, ob das Zeugnis fehlerfrei sowie vollständig ist und ob die Bewertungen wohlwollend sind, also die künftigen Bewerbungschancen nicht unnötig behindern. Bestehen Zweifel, sollte der Betriebsrat oder die Gewerkschaft eingeschaltet werden. Dieses Faltblatt beantwortet Arbeitnehmern wichtige Fragen rund um das Arbeitszeugnis.
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Thema: Insolvenz


Immer häufiger können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keinen Lohn mehr zahlen.
Sie haben Zahlungsschwierigkeiten, im schlimmsten Fall droht die so genannte Insolvenz der Firma. Auch die Mitarbeiter befinden sich in einer schwierigen Situation: Solange die Chance besteht, dass sich die wirtschaftliche Lage der Firma wieder bessert und der Arbeitsplatz gerettet wird, wird man weiterarbeiten. Andererseits kann es sich aber niemandleisten, unter Umständen mehrere Monate auf Lohn zu verzichten. Darüber, wie sich Betroffene bei einer Insolvenz am besten verhalten, informiert dieses Faltblatt.
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Thema: Kündigung


Kündigungen sind immer Ereignisse, bei denen es um existenzielle Fragen geht. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Rechte man hat und welche Fristen eingehalten werden müssen. Mehr als 40 Prozent der arbeitsrechtlichen Verfahren, die die DGB Rechtsschutz GmbH führt, sind Kündigungsschutzverfahren.
Rund 85 Prozent dieser Fälle werden erfolgreich für die Mandanten abgeschlossen. Ein wichtiges Thema also, bei dem es sich lohnt, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dieses Faltblatt soll als erster Ratgeber in einer unsicheren Situation dienen.
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Gut geschützt im Sozialrecht


Der Anteil sozialrechtlicher Fälle, bei denen die DGB Rechtsschutz GmbH aktiv wird, hat in den letzten Jahren zugenommen. Neben den Hartz-IV-Gesetzen sind dafür auch die stärkere körperliche oder psychische Belastung am Arbeitsplatz und der damit verbundene Anstieg berufsbedingter Erkrankungen verantwortlich. Auch Fragen der Krankenversicherung oder der Berufskrankheiten nehmen an Bedeutung zu. Informationen zu den Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH in sozialrechtlichen Fragen enthält dieses Faltblatt.
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Image-Flyer

Recht haben, Recht bekommen


Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Recht des Öffentlichen Dienstes ebenso Unterstützung wie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren. Vor Verwaltungsgerichten werden Fälle vertreten, die mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen zusammenhängen.
Die Kosten dieser Dienstleistungen der DGB Rechtsschutz GmbH sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Mehr Informationen zu den Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH enthält dieses Faltblatt.
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Rechtsschutzfälle 2009

Anteil der Verfahren nach Regionen


Die DGB Rechtsschutz GmbH bietet ihre Leistungen an 170 Standorten an. Im Jahr 2009 haben die Rechtssekretäre und -sekretärinnen bundesweit knapp 147.100 Verfahren neu aufgenommen, das sind 6,1 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht. Die meisten neuen Verfahren wurden 2009 in der Region Nordrhein-Westfalen (32.970) aufgenommen, gefolgt von der Region Nordwest mit Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (25.352) und der Region Südost mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen (22.099). Den größten Zuwachs hingegen gab es in der Region Baden-Württemberg mit einer Steigerung um 12,1 Prozent auf knapp 17.000 Fälle.

Insgesamt sind die Anteile der sozialrechtlichen Verfahren vor allem in den beiden ostdeutschen Regionen außerordentlich hoch, während sich die arbeitsrechtlichen Verfahren mehr auf die westdeutschen Regionen konzentrieren.

 

Anteil der Verfahren 2009 in Prozent   

Arbeitsrecht   

Sozialrecht

neue Bundesländer und Berlin

43,2

56,8

übrige Bundesländer

60,3

39,7

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Anteil der Verfahren nach Gewerkschaften


Mehr als ein Drittel aller Verfahren im Jahr 2009 kam von der IG Metall (37,46 Prozent). Das ist eine krisenbedingte Steigerung der Fallzahlen gegenüber 2008 um 4,53 Prozent. Ver.di-Mitglieder stellten 28,40 Prozent der Fälle in 2009 (2008: 30,50 Prozent), gefolgt von der IG BAU mit 18,35 Prozent (21,18 Prozent). Somit sind rund 84 Prozent der Mandanten IG Metall-, ver.di- oder IG BAU-Mitglieder.
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Anteil der Streitgegenstände im Arbeitsrecht


Streitigkeiten aufgrund betriebsbedingter Kündigungen haben im Krisenjahr 2009 um 49,1 Prozent gegenüber 2008 zugelegt. Der Anteil an den Streitgegenständen im Arbeitsrecht betrug 34,1 Prozent. Demgegenüber fiel der Anteil aller 2009 im Arbeitsrecht geführten Verfahren um Lohn und Gehalt auf nur noch 43,9 Prozent – im Vergleich zu 2008 ein Rückgang um 4,2 Prozent. Alle anderen Streitgegenstände blieben relativ auf dem Niveau des Vorjahres, so auch die Kündigungsschutzverfahren aufgrund sogenannter Bagatell-Diebstähle, die zu den verhaltensbedingten Kündigungen gezählt werden.
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Anteil der Streitgegenstände im Sozialrecht


Trotz des leichten Rückgangs der Neuzugänge bei den sozialrechtlichen Verfahren insgesamt hat sich die Lage bei den ALG II-Verfahren nicht entspannt: Rund 19.920 Verfahren waren in 2009 neu zu bearbeiten. Sie trugen mit 34,9 Prozent (2008: 34,2 Prozent) den größten Anteil zu den Streitgegenständen im Sozialrecht bei.

Eine weit überproportionale Bedeutung haben Rechtsstreitigkeiten über das ALG II in den ostdeutschen Bundesländern. Dort lag ihr Anteil bei über 50 Prozent der sozialrechtlichen Verfahren. In der Sache geht es dabei meist um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, um Bedarfsgemeinschaften (Anrechnung von Einkommen nichtehelicher Partner) sowie um Kosten für angemessenes Wohnen.
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Mandantenbefragung 2009

Die Ergebnisse der Mandantenbefragung 2009 finden Sie hier zum Download.
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Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften


Die Rechtssekretärinnen und -sekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH halten einen engen und regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Gewerkschaften sowie den Betriebs- und Personalräten vor Ort. Dadurch sind sie über betriebliche oder branchentypische Entwicklungen schnell und aus erster Quelle informiert und können so ihre Mandanten effektiver vertreten.
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Logo der DGB Rechtsschutz GmbH


Das Logo der DGB Rechtsschutz GmbH finden Sie hier zum Download.
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Sollten Sie das Logo in einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie sich bitte an redaktion(at)dgbrechtsschutz.de oder Tel: (0221) 97328-0.